Im Sozialversicherungssystem tickt eine Zeitbombe. Der Finanzierungsbedarf hat die Grenzen des Möglichen erreicht. Selbst unter der Annahme einer geringeren Arbeitslosigkeit als der derzeitigen würden bis 1985/86 aus dem Budget zusätzliche Finanzierungsmittel von rund 208 Milliarden Schilling notwendig sein — ur.d das zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen.Das geltende Pensionsversicherungssystem ist auf der Grundlage einer Wachstumsgesellschaft aufgebaut. Die Finanzierung der Pensionen kann nur dann gesichert werden, wenn1. das Vollbeschäftigungsziel wenigstens annähernd
Die Diskussion zu diesem Thema ist in Österreich relativ unterentwickelt. In Zeiten der wirtschaftlichen Prosperität bestand auch kein Grund dazu: Der Verteilungssozialismus teilte nach dem Gießkannenprinzip aus.Geht man aber von dem Grundgedanken aus, daß soziale Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat Hilfe für die Schwachen und jene, die unverschuldet in Not geraten sind, bedeutet, dann sind Reformen notwendig. Gegenwärtig ergießt sich das Füllhorn der Sbzial-leistungen auch auf jene, bei denen aufgrund ihrer Einkommensstärke keine Bedürftigkeit feststellbar ist.Meiner Ansicht nach
Der Staat muß gegenwärtig mehr Ansprüche verkraften als er finanzieren kann. Andererseits beruht die Legitimation des Sozialstaates auf dem Grundsatz, daß er mehr Werte schaffen soll als er durch seine Abgaben vernichtet oder verhindert.Das Diktat der leeren Kassen zwingt heute dazu, Schwerpunkte bei den Leistungen zu setzen und Kosten einzudämmen. Eindeutigen Vorrang hat dabei die Gewährleistung eines Rechtes auf Arbeit. Der Generationsvertrag, auf dem der Sozialstaat aufbaut, wird nur dann funktionieren, wenn man die Jugend auch arbeiten läßt, um für die erworbenen Ansprüche der
Ich glaube, daß Karl Blecha zu einem doktrinären Grenzgänger zwischen der liberalen Verfassungsordnung, zu der wir uns alle bekennen, und der von ihm propagierten neuen Rechtspolitik geworden ist.Ich glaube weiters, daß der Ursprung der liberalen Bundesverfassung darin liegt, daß man ethische Grundnormen der Aufklärung und damit auch des rationalistischen Naturrechts als Grundlage unserer geltenden Verfassungs- und Rechtsordnung übernommen hat.Diese ethische Grundnorm ist die Grundlage auch für die Menschenrechte insgesamt, aber auch für den Grundrechtskatalog, den wir in unserer