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Es tickt die Zeitbombe

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Im Sozialversicherungssystem tickt eine Zeitbombe. Der Finanzierungsbedarf hat die Grenzen des Möglichen erreicht. Selbst unter der Annahme einer geringeren Arbeitslosigkeit als der derzeitigen würden bis 1985/86 aus dem Budget zusätzliche Finanzierungsmittel von rund 208 Milliarden Schilling notwendig sein — ur.d das zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Das geltende Pensionsversicherungssystem ist auf der Grundlage einer Wachstumsgesellschaft aufgebaut. Die Finanzierung der Pensionen kann nur dann gesichert werden, wenn

1. das Vollbeschäftigungsziel wenigstens annähernd erreicht wird,

2. eine kontinuierliche Zunahme von Pflichtversicherten gegeben ist,

3. eine angemessene Steigerung der Pro-Kopf-Einkommen erfolgt und

4. die Staatsfinanzen geordnet sind.

Die FPÖ hat im Rahmen einer Expertengruppe ein Reformmodell erarbeitet. Wir gehen dabei von einer gänzlichen Neuordnung des unübersichtlichen Leistungsrechtes aus und wollen auch eine billigere und zweckmäßigere Verwaltung sicherstellen. Derzeit sind rund 13.000 Verwaltungsbeamte in neun Pensionskassen mit der Verwaltung beschäftigt. (In der Pensionsversicherungsanstalt der Eisenbahner erledigt beispielsweise ein Verwaltungsbeamter pro Jahr sage und schreibe 9,3 Pensionsakte!) Eine Zusammenfassung dieser aufgesplitterten Verwaltungszweige ist unumgänglich. Darüber hinaus sind auch die Privilegien der Sozialversicherungsdirektoren (von der Sonderpension bis zur 40prozentigen Leitungszulage zusätzlich zum Spitzengehalt) nicht mehr tragbar.

Im Leistungsrecht wollen wir ein Dreisäulenmodell verwirklichen. Diese sind:

1. Die Grundvorsorge: Danach soll ein verbessertes Existenzminimum für jedermann, der ein Mindestmaß versicherungspflichtiger Arbeitsjahre nachweist, als Grundrechtsanspruch gewährleistet werden.

2. Das Beitragssystem: Danach sind streng nach dem System der Beitragsäquivalenz die Versicherungszeiten zu werten und als Grundlage der Steigerung des Pensionsanspruches heranzuziehen.

3. Die Eigenvorsorge: Danach ist eine breite Palette an Maßnahmen der Eigenvorsorge (von Betriebspensionen über Privatversicherungen bis zur Zusatzpension im öffentlichen Dienst) verfügbar. Dieses Modell geht aber auch von der Grundannahme aus, daß die Reform weitgehend berufsgruppenneutral durchzuführen sein wird.

Derzeit ist der Zuschußbedarf an Steuermitteln nämlich für die einzelnen Versicherungszweige äußerst unterschiedlich: So beträgt der Zuschuß pro ASVG- Pension und Jahr rund 6000 Schilling, für eine Gewerbepension etwa 33.000 Schilling, für eine Bauernpension rund 70.000 Schilling und für eine Eisenbahnerpension sogar etwa 95.000 Schilling.

Der Autor ist Sozialsprecher der FPO.

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