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Franz Bittner, Obmann der Wiener Gebietskrankenkassen, tritt für Reformen bei der Beitragsgestaltung ein, um die derzeitige Qualität des Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten zu können. Den Arbeitgeberbeitrag etwa könne man abschaffen.

Österreich ist in der glücklichen Lage, dass jeder Versicherte Zugang zu absoluter Spitzenmedizin hat. Aber die wirtschaftliche Situation sieht so aus: 2005 werden die Krankenversicherungen in Österreich 417 Millionen Euro Minus schreiben, 2006 580 Millionen. Und wenn man es kumuliert, sind es 2006 bereits 2,2 Milliarden Euro Minus. Das Problem liegt zu einem überwiegenden Teil außerhalb des Gesundheitswesens: Jahrelang haben sich die Gesundheitsausgaben mit dem realen Wachstum des Bruttoinlandsproduktes gedeckt. Erst seit dem Jahr 2000 wird etwas mehr für die Gesundheit ausgegeben.

Blick in rosigere Zeiten

In den 50er und 60er Jahren war das immer so, es ging sich aber immer aus aufgrund der immer höher werdenden Beitragszahlungen durch Lohn- und Gehaltserhöhungen und der Verbesserungen im Arbeitsprozess bei den Dienstnehmern. Seit 1999 gibt es eindeutige Abbrüche, die Beitragseinnahmen der Krankenversicherungen sinken. Das Gesundheitswesen finanziert sich überwiegend durch unselbstständige Beschäftigung. Dieser Bereich hat sich aber in den letzten Jahren massiv verändert, etwa durch freie Dienstnehmer, Teilzeitbeschäftigung, Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen. Es kommen zum Beispiel weniger Überstunden zur Auszahlung. Durch all das gibt es weniger Einnahmen.

Eine Möglichkeit, die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten, wäre ein Systemwechsel, etwa durch Privatisierung. Besser wäre es aber, unser System weiterzuentwickeln, und zwar bei den Ausgaben und bei den Einnahmen.

55 Millionen Außenstände

Zum Beispiel bekommen die Gebietskrankenkassen für die Arbeitslosen einen Durchschnittswert der Arbeitslosen vom Jahr 2001. In Wien waren das damals 64.000 Arbeitslose, heute sind es 120.000. Das bedeutet, heuer wird die Hälfte von dem gezahlt, was 2001 für einen Arbeitslosen bezahlt wurde. Hier geht es um Fehleinnahmen von 65 Millionen Euro. Wenn man die mit den 55 Millionen Euro Außenständen, die die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK, Anm.) von den Arbeitgebern derzeit hat, zusammenzählt, hätte die WGKK 120 Millionen mehr an Einnahmen, das für heuer prognostizierte Minus beträgt 177 Millionen Euro.

Auf Dauer wird man aber auch dem Thema Beitragserhöhungen nicht entkommen können. Man wird nicht das System in der gleichen Qualität weiter finanzieren können, aber bei den Beiträgen nichts ändern. Einkommensstärkere Bezieher fragen viel mehr Gesundheitsleistungen nach und zahlen, gemessen an ihren Einkommen, relativ geringe Beiträge in das Krankenversicherungssystem. Sozial Schwächere fragen kaum Gesundheitsleistungen nach, sterben früher, zahlen aber relativ viel in das System. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt derzeit bei 3.400 Euro, eine Erhöhung bis 5.000 Euro ist durchaus vorstellbar. Das würde rund 260.000 unselbstständig Beschäftigte treffen, und die zusätzlichen Einnahmen hätten eine Größenordnung von 120 bis 150 Millionen Euro.

Zusätzlich sollte es eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage geben, etwa durch Einbeziehung von Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung bis zur Höchstbemessungsgrundlage und eine Besteuerung von Finanzeinkommen.

Bezüglich der Wirtschaftlichkeit kam der Rechnungshof im Jahr 2002 zu dem Ergebnis, durch die Beseitigung von Ineffizienzen der Spitäler gebe es ein Einsparungspotenzial von 2,9 Milliarden Euro. Andere Ökonomen halten zwischen 1,4 und 1,9 Milliarden für möglich.

Keine Arbeitgeberbeiträge

Ebenso ist eine Hebung der Wirtschaftlichkeitsreserven im niedergelassenen Bereich nötig. In Wien wird das gerade genau analysiert: Etwa in der bildgebenden Diagnostik, im radiologischen Bereich, sind 20 bis 30 Prozent der Überweisungen nicht notwendig. Das gleiche gilt auch in anderen Fachbereichen, auch bei den Allgemeinmedizinern.

Die entscheidende Frage lautet aber: Wenn Leistungseinschränkungen abgelehnt werden, und das werden sie, und die Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht ausreicht, wer soll zahlen? Die Belastung der unselbstständig Erwerstätigen ist im Vergleichzeitraum 1990 bis 2000 stärker gestiegen als die Beiträge der Arbeitgeber. Wir haben Geschenke in Form von Beitragssenkungen an die Arbeitgeber gegeben und die Versicherten belastet. Es ist die Frage, ob wirklich beide ein Gesundheitssystem bezahlen sollen. Man sollte auch einmal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Arbeitnehmer selbst ihre Gesundheitsleistungen finanzieren. Es wäre denkbar, dass die Versicherten den Anteil der Arbeitgeber an den Zahlungen für das Gesundheitssystem zum Gehalt dazubekommen, dafür zahlen die Arbeitgeber künftig nichts mehr. Das würde auch ein Ende der Diskussion über die Standortfrage wegen der Lohnnebenkosten bedeuten. Die Bevölkerung könnte dann im Fall einer anstehenden Beitragserhöhung vom Hauptverband gefragt werden, ob sie bereit ist, mehr zu zahlen, wenn dafür nach wie vor dieselbe Qualität zur Verfügung steht. Derzeit funktioniert das nicht, weil es immer Partikularinteressen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gibt.

In den Konsolidierungsvorschlägen der Bundesregierung heißt es, Ineffizienzen sollen abgebaut werden. Da geht es um die Diskussion der Gesundheitsagenturen (siehe Kasten, Anm), also zehn Geschäftsführer, zehn GmbHs, drinnen sitzen die Länder, die Sozialversicherungsträger und der Bund. In die Richtung eines sehr effizienten Systems scheint das nicht zu gehen. Dieser Bereich hat mit Schlankheit zu tun, aber hier ist geplant, eine Parallelstruktur aufzubauen. Es ist sehr wohl vernünftig, das Geld zu bündeln. Aber das klingt eher danach, dass es nur eine Veränderung der Machtstrukturen geben wird - und dann wird es noch teurer.

Zum Thema

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) plant für Jänner 2005 die Einführung von zehn Gesundheitsagenturen: neun auf Landesebene und eine auf Bundesebene, um eine bessere Koordinierung von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern zu erreichen und die Finanzen zu bündeln. Derzeit gibt es laut Angaben der Ministerin etwa 100 Finanziers mit rund 4.000 Zahlungsströmen.

Die Bundesagentur soll Leitlinien und Planungsgrundsätze beschließen, die durch die Landesagenturen verpflichtend umzusetzen sind. Letztere sollen für eine gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung sorgen und zusammen sämtliche für das Gesundheitswesen nötigen Leistungen zu möglichst günstigen Konditionen einkaufen. Vertreten sollen in den Agenturen Bund, Länder und Sozialersicherungsträger sein. claf

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