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Am Scheideweg

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Es ist die Frage in diesen Tagen:

Ist es ein Glück für die Aktivisten in der österreichischen Ärzteschaft, daß die Gebietskrankenkasse die geforderten 63 Prozent einfach nicht bewilligen kann? Wurde diese Forderung hier in Wien diesmal absichtlich so hoch geschraubt, daß ein Nachgeben der Kasse mit oder ohne vorangehenden vertragslosen Zustand einer vollen Kapitulation gleichkäme?

Ein Arzt, dem vorgerechnet wird, daß sein tarifmäßiges Nettoeinkommen bei gleicher Arbeitsleistung um das Sechseinhalbfache, das des Arbeiters um das Zehnfache gestiegen ist, muß von der Rechtmäßigkeit seiner Forderung überzeugt sein, denn er geht von der für ihn nicht zu diskutierenden Voraussetzung aus, daß das Verhältnis des Arbeitereinkommens zu dem des Intellektuellen bis 1945 gerechnet war und die gesellschaftlich erwünschte Relation zwischen dem Lebensstandard und dem ihm entsprechenden sozialen Ansehen dieser beiden Gruppen hergestellt hat, Es ist die gleiche Überzeugung, die der qualifizierte Metall- oder Bauarbeiter in bezug auf den Unterschied seines Lebensstandards und seines sozialen Ansehens gegenüber dem des landwirtschaftlichen Arbeiters oder des Amtsdieners hat.

Der Streit um den „gerechten“ Preis oder Lohn hat Generationen von Na-tionälökdndmen beschäftigt, ohne daß sie einer allgemeingültigen Antwort um einen Schritt nähergekommen wären. Nur die idealistischen Anhänger der absoluten Gleichheit haben es leicht: jede Entnivellierung bedeutet einen Kampf um Prozente, für deren Festlegung es keine objektiven Maßstäbe gibt.

Alle „moralischen“ Argumente versagen, und zwar gerade die, die auch vom Gegner anerkannt werden, lassen sich der Reihe nach widerlegen. Das medizinische Studium dauert lange und fordert von dem Studenten den Verzicht auf ein frühes Einkommen; das gibt ihm das Recht, später hohe Ansprüche zu stellen. Oder ist es so, daß der Student herrliche Jugendjahre der akademischen Freiheit mit langen Ferien genießen kann und daß die Gesellschaft aus Steuereeldern den zu seiner Ausbildung erforderlichen Apparat unterhält und damit sein Recht auf Dankbarkeit erwirbt, die ihn als Arzt zu einer Selbstbeschränkung in seinen Ansprüchen veranlassen sollte? Müßte die dauernd erforderliche Initiative und Verantwortung des ärztlichen Berufes durch die starke Superiorität in Lebenshaltung und sozialem Ansehen belohnt werden oder gebührt dem Arbeiter am Fließband eine Entschädigung für die nerventötende Monotonie, der er ausgeliefert ist und die ihn zwingt, eine Befriedigung geistiger Interessen außerhalb

seines Berufes zu suchen? Hatte er ein Recht darauf, dadurch, daß er sich einen höheren Umrechnungsschlüssel für sein Vorkriegseinkommen erkämpfte, näher an die ökonomische und soziale Position des Arztes heranzurücken als früher? Wer kann das beantworten?

Aber alle' diese Einschätzungen sagen nichts aus über die Rechtmäßigkeit prozentueller Einkommenssteigerungen, sie beeinflussen nur ein Oszillieren um einen Fixpunkt herum — um die erkämpfte Machtposition einer Berufsgruppe. Die moderne Demokratie führt Gruppenkämpfe durch Interessenvertretungen nicht auf den Barrikaden, sondern am Verhandlungstisch, im Vorprellen und Nachgeben, wobei das „gerechte“ Kompromiß sich dadurch ergibt, daß die Machtposition des Gegners von der anderen Seite jeweils richtig eingeschätzt wird.

Und hier haben sich nun im Laufe der Entwicklung wesentliche Verschiebungen ergeben. Es begann damit, daß eine relativ kleine Zahl von Ärzten Kranke, die es sich leisten konnten, gegen ein ihnen angemessen erscheinendes Honorar behandelte, . dieses Honorar nach eigenem Ermessen abstufte und, je nach dem Ausmaß ihrer humanitären Einstellung, auch Mittellos gratis behandelte. Dieser Zustand erschien allen Teilen unbefriedigend, w*il di Z*hl der fast oder völlig gratis Behandelten nur einen Bruchteil der Behandlungsbedürftigen darstellte und weil die Arbeitskapazität des sich vermehrenden Ärztestandes dabei nicht voll ausgenützt worden wäre. Nun wurde ein echtes Kompromiß geschlossen. Der Arzt setzte einen mittleren Behandlungstarif fest, der niedriger als das von dem Privatpatienten abverlangte Honorar war, und die Patienten vereinigten sich zu solidarischen Gemeinschaften, die die nötigen Beträge im Fall einer Erkrankung eines Mitgliedes aufbrachten. Die Mitglieder der Kassen wählten ihre Vertreter in den Betriebs- und später Bezirksausschüssen und beauftragten sie, mit den ärztlichen Standesvertretern über die Tarife zu verhandeln. Die wirtschaftliche Organisation der Ärzte entschied autonom über die Verteilung der ihnen so angebotenen Summen. Man mag es dahingestellt sein lassen, von welchen Motiven die Ärztevertreter bei diesen Verhandlungen geleitet waren und ob dabei die Bereitschaft, dem finanziell schlechtgestellten Patienten entgegenzukommen, eine große Rolle gespielt hat. Sie ließen sich wohl auf den Tarif ein, der ihre Wartezimmer so füllte, daß ihr Einkommen bei Berücksichtigung der Mehrarbeit höher war, als es gewesen wäre, wenn ein gewisser Prozentsatz ihrer Kassenpatienten wohl oder übel doch ein Privathonörar aufgebracht hätte. Einzelne angesehene Ärzte, die mit einer ausreichenden Zahl von Privatpatienten rechnen konnten, legten ihre Kassenverträge zurück und blieben bei dem alten System der individuellen Tarifermäßigung.

Immer aber war die Bereitschaft der ÄrzteverMeter zur Tarifregelung gelenkt von einer Haltung unorganisierter und nicht formulierter, aber doch selbstverständlich vorhandener Berufssolidarität, die alle Ärzte umfaßte. Denn jeder Arzt, der sich niedergelassen hatte, konnte für alle Kassen arbeiten und nicht, wie heute, n'ir für die sogenannten kleinen Kassen (Eisenbahner, Meisterkrankenkasse und so weiter).

Die entscheidende Wendung brachte die Regelung, die “der großen, maßgeblichen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte das Recht

gab, mit einem Teil der Ärzte ihrer Wahl in Vertrag zu treten und diesen Vertrag einem anderen Teil zu verwehren. Zwar gab und gibt es Vereinbarungen zwischen den Ärztekammern über Vorschlagsrecht und Reihenfolge der Zulassung, und freilich gab die Zusicherung eines Minimaleinkommens den zugelassenen Ärzten größere Existenzsicherheit. Aber gleichzeitig wurden sie als Verhandlungspartner entmachtet, da in ihrem Rücken die „industrielle Reservearmee“ der nicht zugelassenen Ärzte stand, die im Falle eines Kampfes um die Tarife die Solidarität durchbrochen und den schlechteren Vertrag akzeptiert hätte. Diese' Gruppe und die kasseneigenen Ambulatorien für Notfälle hätten es der Kasse erlaubt, einen vertragslosen Zustand durchzustehen. Dadurch wurde die Sozialversicherung, ursprünglich eine unmittelbar gewählte Interessenvertretung der Patienten, ein selbständiger Machtapparat.

Es wäre einseitig, zu glauben, daß die Funktionäre dieses Apparates nicht aus der, Überzeugung heraus handeln, für das Wohl derjenigen zu sorgen, deren Beiträge sie verwalten. Aber sie haben ihre eigene Ansicht, was diesem Wohl dient und was nicht, und sie müssen darüber mit niemandem verhandeln, am wenigsten mit den Ärzten.

An die Stelle des einfachen Mitglieds, das seine Vertreter wählte, trat die ernannte Hauptversammlung, in der im wesentlichen Gewerkschaftsund Kamniervertreter sitzen. Sie wählen die Verwaltungsausschüfse und die

Aufsichtsorgane, die ihrerseits wieder die Direktion einsetzen. Es gibt nicht einen einzigen Arzt in einem dieser Ausschüsse. Es gibt angestellte, abhängige Chefärzte, aber es gibt keinen einzigen Ärztevertreter, der das Recht auf Gebarungseinsicht und Mitwirkung in der Kassenverwaltung besitzt, das jedem Betriebsrat gegenüber seiner Firma zusteht.

Die Organe der Kassen, die ausschließlich aus Laien bestehen, entscheiden über alles, auch über alle anfallenden medizinischen Fragen. Über Ausmaß und Art der zugelassenen Medikamente, über Anstaltspflege und Gesundheitskontrolle und vor allem, letztlich, über Zulassung und Ausschluß von Ärzten. Freilich, sie entscheiden nur nach Anhörung von Ärzten in ihren Kommissionen, aber es sind immer von eben diesen Laien ausgewählte Ärzte ihres Vertrauens und nicht solche, die von den ordinierenden Ärzten als ihre Vertreter delegiert wurden.

Lohnkämpfe in Betrieben sind ein Resultat, der Möglichkeit- von Streik und Aussperrung. Aber hier hört“ die Parallele zum Ärztekonflikt auf. Der von der Verfügung über die Produktionsmittel getrennte Arbeiter ist in der Höhe seiner Forderung begrenzt durch die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens, denn nur innerhalb desselben kann er arbeiten. Ein Arzt aber kann ohne die Krankenkasse sehr gut ordinieren. Die Erhöhung des allgemeinen Lebensstandards hat seinen potentiellen Privatpatientenkreis un-

geheuer vermehrt. Vor 15 Jahren hätten sich nur etwa so viele Patienten privat einen Arzt leisten können, als es Autobesitzer gab, heute könnten es alle die, welche sich die Bezahlung eines Automechanikers leisten können, wenn eine Reparatur des Wagens nötig ist.

Dieser Situationswechsel aber, daß nämlich der neu niedergelassene Arzt sehr bald sein Wartezimmer genügend voll bekäme, um sich, bei wesentlich weniger Arbeit oder doch bei intensiv-sinnvollerer Arbeit an weniger Patienten ein seinen Ansprüchen genügendes Einkommen zu sichern, und daß er nicht mehr froh darüber sein muß, daß ihm die Sozialversicherung Zugang zu einem Patientenkreis erschließt, jenseits dessen finanzieller Leistungsfähigkeit er früher gestanden ist — diese grundlegende Veränderung der sozialen Situation ist bisher - bei dem.,Charakter der zwischen Ärztevertretung und Kasse eeführten Verhandlungen nicht zur Geltung gekommen.

Und wo bleibt, wird man nun fragen, die Frage der Gesunderhaltung unseres Volkes, das Recht jedes Menschen auf ausreichende Heilbehandlung, das doch in einem modernen Staat dem Ärmsten gesichert sein muß? Ireendeine Form der Organisation muß es doch dafür geben?

Es wird kaum Ärzte geben, die das leugnen. Aber nach all den Jahren, in denen ihnen der Machtapparat der Sozialversicherung in einer psychologisch auch im Einzelfall mögliehst ungeschickten Form enteegengetreten ist, stehen sie auf dem Standpunkt:

„Gut, wir sind bereit, unseren humanitären Verpflichtungen entsprechend, auf einen Teil des uns erreichbaren Einkommens zu verzichten, aber dazu werden w i r euch Vorschläge machen, nicht ihr uns. Ihr werdet nicht mehr die euch genehmen Ärzte anstellen und sie allein entscheiden lassen, sondern ihr werdet dazusehen müssen, daß die Funktionäre, die ihf an, den Verhandlungstisch schickt, unseren Ärztevertretern genehm sind. Dadurch, daß die Standesvertretung elaubt, imstande zu sein, durch kurze Zeit einen vertraeslosen Zustand erfolgreich durchhalten zu können, will sie die Gleichheit und Solidarität aller Ärzte neu herstellen und sie dann als geschlossene Gruppe wieder in die Sozialversicherung hineinführen. Aber sie will als gleichberechtigter Partner ver* handeln und nicht mehr der absoluten Herrschaft eines verselbständigten, nicht direkt eewählten Apparats gegenüberstehen.“ '

Die Stimmung ist auf dem Siedepunkt, und da erhebt sich die bange Frage: Werden genug besonnene Führer da sein, die imstande sind. Dampf abzulassen, ohne daß sie befürchten müssen, gestürzt zu werden? Wird es unter ihnen genug Mäßige geben, die sich mit einer Erhöhung von 50, 40, 30 Prozent begnügen würden und die den Ärzten empfehlen würden, nicht alles zu zerschlagen, was zum Bestand eines geordneten Gesundheitswesens gehört, weil sie sich von den Grenzen der echten Leistungsfähigkeit der Organisationen selber überzeugen konnten? Werden sie einsehen, daß auch die staatlichen Zuschüsse zur Sozialversicherung begrenzt bleiben müssen? Werden sie dem ausgleichenden Aufsichtsrecht der staatlichen Organe über die Sozialversicherung vertrauen können und den Staat als einen echten Mittler zwischen den gleichwertigen Verhandlungspartnern — Kasse und Ärzten — betrachten können?

Es ist noch nicht abzusehen, ob der offene Bruch noch vermeidbar ist, aber die unumschränkte Macht des Kassen-funkt'onärs wird allein durch die Kampfbereitschaft der Ärzte auf jeden Fall erschüttert sein. Er wird „Autonomie“ gewähren müssen, um die „Irredenta“ nicht übermächtig werden zu lassen.

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