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Es geht um's halbe Leben

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Das dritte Standbein für ein gut fundiertes Pensionistendasein sind die betrieblichen Altersvorsorgen.

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Das dritte Standbein für ein gut fundiertes Pensionistendasein sind die betrieblichen Altersvorsorgen.

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Die Hauptsäule der Altersvorsorge in Österreich ist und bleibt die ASVG-Pension. Aber sie hat ihre Grenzen: Die ASVG-Pension schwankt (1994) zwischen einem (durch die Ausgleichszulage auf gefetteten) Mindestbetrag von 7.500 Schilling und einer höchstmöglichen Pension von 26.600 Schilling brutto pro Monat. Die durchschnittliche ASVG-Pension für Arbeiter und Angestellte lag 1992 bei rund 9.500 Schilling. Wer sich für die Pensionsjahre einen größeren fmanziellen Spielraum wünscht, muß sich beizeiten nach zusätzlichen Geldquellen für das Alter umsehen.

Ein Weg dazu sind private Ersparnisse. Sie können in Wertpapieren angelegt, in eine „freiwillige Höherversicherung" nach dem ASVG eingezahlt, in eine „Erlebensversiche-rung" oder auch in eine vermietbare Eigentumswohnung gesteckt werden, aus deren Erträgen sich der Eigentümer eine Zusatzrente für das Alter erhofft. Das wäre, neben der ASVG-Pension, eine „zweite Säule" der persönlichen Altersvorsorge.

Eine weitere Säule, ein drittes Standbein für ein gut fundiertes, stabiles Pensionistendasein sind die betrieblichen Altersvorsorgen, die aus Beiträgen des Arbeitgebers gespeist werden. Der Arbeitgeber kann beispielsweise für langjährige Mitarbeiter Lebensversicherungen abschhe-ßen, die zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Pensionierung fällig werden und dann eine Art zusätzliche Abfertigung darstellen. Prämien für solche Versicherungen sind nur bis 4.000 Scniling Pro Kopf und Jahr steuerfrei; was darüber hinaus geht, unterliegt als „Vortei aus dem Dienstverhältnis" voll der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter auch eine „Pensionszusage" geben und dafür in begrenztem Umfang jährlich „Rückstellungen" in der Firmenbilanz bilden, aus denen die betrieblichen Zusatzpensionen gezahlt werden. Der Schönheitsfehler dieser Variante ist allerdings, daß solche Betriebspensionen an das Schicksal des Unternehmens geknüpft sind: Sollte das Unternehmen pleite machen, schwindet auch der Wert des Pensionsversprechens.

Die modernste Form einer betrieblichen Zusatzpension ist jene, die über eine „Pensionskasse" abgewickelt wird. Dabei fließen die für die einzelnen Mitarbeiter geleisteten Beiträge in einen eigenen streng kontrollierten „Pensionstopf". Die Pensionsansprüche daraus bleiben -unabhängig vom weiteren Schicksal der Firma - gesichert. Die Zusatzjensionen werden von der Pensions-casse ausbezahlt.

Diese Form der Zusatzpension, die auch steuerliche Vorteile bringt, ist durch zwei Gesetze - das „Betriebspensionsgesetz" und das „Pensionskassengesetz" - die 1990 beschlossen wurden, geregelt.

WER SIND DIE PARTNER?

Wer sind die Verhandlungspartner einer Pensionsvereinbarung nach dem Betriebspensionsgesetz?

Zunächst einmal die Unternehmen, vertreten durch einen Unternehmer oder eine Geschäftsführung. Immerhin soll das Unternehmen ja etwas springen lassen, damit seine Mitarbeiter später einmal eine Altersversorgung genießen können, die über ihre ASVG-Pension hinausgeht. Das kostet zwar etwas, bringt aber auch Vorteile für das Unternehmen. Besser gesicherte Dienstnehmer sind auch sichere Mitarbeiter -und zwar sowohl auf die Leistungsbereitschaft als auch auf Betriebstreue bezogen. Außerdem wird das Angebot einer Firmenpension international immer mehr zum Vorteil bei der Suche nach qualifiziertem Personal. „Gute Leute" sind leichter anzuwerben, oder auch von der Konkurrenz abzuwerben, wenn ihnen neben dem laufenden Gehalt auch ein stetig wachsender Anspruch auf eine Firmenpension geboten wird.

Für das Unternehmen ist ein Pensionsplan also keineswegs nur eine „gute Tat", sondern durchaus auch Teil seiner Personalpolitik. Gute und zufriedenen Mitarbeiter werden zunehmend zur Voraussetzung für dauernden unternehmerischen Erfolg. Und eine Pensionsvereinbarung gibt auch die Möglichkeit, besoridiers verdiente Mitarbeiter mit besonderen Pensionsansprüchen zu motivieren.

Verhandlungspartner des Unternehmens in Pensionsfragen ist der Betriebsrat. In Firmen, die keinen Betriebsrat haben oder in denen ein Teil der Beschäftigen (zum Beispiel leitende Angestellte) nicht vom Betriebsrat vertreten ist, wird mit den betreffenden Dienstnehmern verhandelt.

Auch innerhalb der Dienstneh-mergruppe wird zunächst eine Grundsatzentscheidung notwendig sein. Es könnten ja Stimmen auftreten, die meinen „eine überkollektiv-vertragliche Gehaltserhöhung jetzt ist uns lieber als eine höhere Pension in vielen Jahren". Diese Meinung wird vor allem bei sehr jungen und schlecht verdienenden Kollegen zu finden sein. Mit wachsendem Einkommen und Alter steigt auch das Interesse an einer zusätzlichen Altersvorsorge als Ergänzung zur ASVG-Pension.

TEIL DER PERSONALPOLITIK

Die Frage ist, ob der Unternehmer bereit ist, über die Frage „Zusatzjensionen oder außerordentliche Ge-laltserhöhung" überhaupt zu verhandeln. Falls ja, wird sich bald zeigen, daß von 1.000 Schilling, die der Unternehmer in einen Pensionsplan steckt, viel mehr für die Arbeitnehmer übrigbleibt, »Is wenn dieselben 1.000 Schilling für eine Gehaltserhöhung aufgewendet werden.

Die Initiative zu Gesprächen über einen betrieblichen Pensionsplan kann von selten des Unternehmens in Form eines Angebotes oder von Seiten der Dienstnehmer beziehungsweise ihrer Betriebsräte in Form einer Anfrage ausgehen.

Der Anstoß für solche Verhandlungen wird aber häufig auch von einer Pensionskasse kommen, deren Berater aber mit ihrem Erfahrungswissen die ganze Palette der Gestaltungsmöglichkeiten einer Pensions-Vereinbarung erläutern können.

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