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Sparstrumpf reicht nicht

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Natürlich läßt sich auch — wenngleich eingeschränkt - mit dem Sparstrumpf Vorsorge betreiben. Aber Ersparnisse für unerwartete kleinere Ausgaben als eiserne Reserve - etwa das Dreifache der monatlichen Einkünfte - sind ein erster Schritt. Sparbuch, gebundene Spareinlagen, Sparbriefe, Prämiensparen, Bausparen: da verbindet sich schon größere Geldreserve mit Sparzielen und Vermögensbildung. Und alle Banken und Sparkassen haben spezielle Angebote parat. Die Palette reicht vom Vermögens-bis zum Vorsorgesparbuch, vom .Treuebonus- bis zum Kapitalsparen.

Uber zwanzig Wege führen zu einer Zweit- beziehungsweise Zusatzpension, die nach persönlichen Wünschen (siehe Seite 17) fast „maßgeschneidert“ werden kann.

Die Prämien für eine Lebensversicherung, aber auch für eine private Kranken- und Unfallversicherung sind als Sonderausgaben von der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer absetzbar. Die Höchstbeträge liegen bei 11.000 Schilling jährlich für den Steuerpflichtigen, weitere 11.000 Schilling für den Ehepartner und 5.500 Schilling für jedes Kind. Alle

Personen, die über 50 Jahre alt sind, können zusätzlich noch weitere 10.000 Schilling absetzen.

Die gebräuchlichste Form einer Lebensversicherung ist die gemischte (Er- und Ablebens-)Ver-sicherung. Die Versicherungssumme wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb einer vereinbarten Versicherungsdauer stirbt oder wenn er den Ablauf seines Vertrages erlebt. Dadurch ist einerseits die Hinterbliebenenvorsorge und andererseits eine individuelle Altersvorsorge möglich.

Die Kombination mehrerer Vorsorgeziele unter einem Hut ist natürlich ideal. Unfallvorsorge, Familienvorsorge und Eigenvorsorge etwa hat Raiffeisen zu einem Paket geschnürt.

Das Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Ein 30 Jahre alter Verkäufer mit 16.000 Schilling Gehalt, verheiratet mit zwei Kindern, erreicht mit einem tatsächlichen monatlichen Aufwand von 630 Schilling (1.033 Schilling Prämie minus 403 Schilling Steuerersparnis) im Bereich der Unfallvorsorge einen Invaliditätsschutz bis drei Millionen Schilling, als Familienvorsorge 400.000 Schilling bei Ableben und 600.000 bei Unfalltod sowie im Bereich der Eigenvorsorge mit 60 über 600.000 Schilling, wahlweise auch als zweite Pension zu konsumieren.

Abseits ausgetretener Sparbuchpfade läßt sich auch die Zukunftssicherung der Kinder pla-

nen. Unter anderen Modellen hat die „Erste“ eines konzipiert, das neben Sparvorteilen auch noch Versicherungsschutz und steuerliche Absetzbarkeit bietet.

Die Rechnung für einen 16.000-Schilling-Einkommensbezieher: Legt er ab jetzt monatlich 560 Schilling (minus 219 Schilling Steuervorteil) für seinen drei Jahre alten Sprößling beiseite, bekommt dieser mit Studienbeginn 150.000 Schilling Starthilfe -auch dann, wenn der Versicherte stirbt und keine weiteren Prämien mehr bezahlt werden. Das ist die „Ausbildungsversicherung“.

Ähnlich konzipiert ist die, Aussteuerversicherung“, die bei Heirat des Kindes, spätestens aber bei Erreichung des 25. Lebensjahres zur Auszahlung kommt. Wieder ein 16.000-Schilling-Einkom-men vorausgesetzt, kann die heute fünfjährige Tochter bei einem tatsächlichen Aufwand von 488 Schilling im Monat (801 Schilling Sparleistung abzüglich 313 Schilling Steuervorteil) — auch wenn Vater oder Mutter als Versicherten etwas zustößt — in fünfzehn Jahren mit rund 237.000 Schilling und zum 25. Geburtstag mit etwa 326.000 Schilling rechnen.

Alle hier genannten Beispiele beschränken sich auf private Vor-

sorge aus dem monatlichen Einkommen, um für die Wechselfälle des Lebens gewappnet zu sein, ausgeklammert sind Formen der optimalen Geldanlage für höhere und höchste Beträge. Wer über sie verfügt, hat bereits vor-, nicht selten schon ausgesorgt.

Spaß beiseite: Natürlich können auch Aktien und Wertpapiere —etwa nach einer Erbschaft—eine empfehlenswerte Form der Vorsorge sein.

Apropos Erbschaft: Eigentlich gehört auch ein Testament zur privaten Vorsorge. hs

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