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Aus Österreichs Hinterhaus

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1.

In den letzten Wochen des vorigen Jahres machte man in einigen Städten des obersteirischen Industriegebietes — zur gleichen Zeit, als andere den gewaltigen Anstieg der Produktion austrommelten — bei hundert Schulkindern eine Umfrage, wie es daheim mit den Wohnverhältnissen stehe. Die Hälfte der Befragten sagte, sie habe keine eigene Schlafstätte. Wo sie schliefen? Nun, einmal zu viert mit den Eltern in den Ehebetten, dann mit der jüngsten Schwester zusammen, ein andermal auf Matratzen, die abends auf den Fußboden gelegt werden. Besonderes Vorkommnis: Ein als Schlafzimmer adaptierter Hühnerstall. Das sind nicht etwa künstlich ausgesuchte Fälle. Auch in Wien wurden solche Erhebungen teils von privaten, teils von amtlichen Stellen gemacht. Die Ergebnisse sind zum geringsten Teile veröffentlicht worden. Was ist beispielsweise zu den drei Kindern zu sagen, die zweimal in der Woche sozusagen auf Rundreise schlafen gehen, und auffielen, weil sie unregelmäßig zum Schulunterricht kamen? Einfach: Denn nicht immer war auch das nötige Fahrgeld vorhanden, um die angeborene „Heimat“ morgens wieder aufzusuchen; diese Kinder sind wohl ungefähr mit der Zeit eines Fußweges in der üblichen Umgegend bekannt, können aber eine Strecke durch vier Bezirke nicht abschätzen. Oder nehmen wir eine siebenköpfige Arbeiterfamilie. Sie zahlt für die sogenannte Wohnung, welche kaum ein Magazineur nähme, weil er für seine Waren Sorge haben müßte, 250 Schilling je Monat. Nicht allzuweit davon entfernt leben acht Parteien in einem Haus ohne Wasserleitung und ohne Brunnen. Das Trinkwasser muß von einem Auslauf geholt werden, der sieben Minuten entfernt ist. In einer Baracke bei einem Ziegelofen nächst Wien wohnt eine Familie mit sieben Kindern. Oder eine Familie, die bald acht Köpfe zählen wird, schreibt in einem Brief an die SOS-Gemeinschaft: „Bei uns pfeift der Wind, weil wir auf freiem Feld eine Holzkeuschen haben, für die ich monatlich 400 Schilling abtreten muß...“ Noch Beispiele, diesmal aus dem Triestingtal: „Habe fünf kleine Kinder, und der Winter steht vor der Tür, und habe keine warmen Kleider. Mein Mann hat ein kleines 'Einkommen und daher reicht es nicht für die Anschaffung von Kleidern. Die Kinder sind im Alter von neun Jahren (Mädchen), sieben Jahren (Mädchen), fünf Jahren (Bub), drei Jahren (Mädchen), einem Jahr (Mädchen)...“ Der nächste Fall: „Habe sechs Kinder, das siebente Kind erwarten wir im Februar . . benötigen alle dringend Schuhe. Mäntel, warme Bekleidung ...“ Oder aus der Gegend südlich Wiens, wo jeden

Sonntag die Kraftwagen im Geleitzug fahren, um die Wintersportstätten aufzusuchen — von dort gah ein Pfarrer, der die Lebensweise der hilfeheiscbenden Familie erhob, die Auskunft, daß der Familienvörstand wintersüber für sich nur einige alte Mäntel zum Zudecken hat, weil er sein Ueberbett den Kindern gibt...

In der Lohnstatistik Mitte 1957 standen die Bekleidungsarbeiter mit einem Wochenlohn von 292 Schilling an letzter Stelle. Ein Memorandum der SOS-Gemeinschaft weist nach, daß den Heimarbeiterinnen, den Handstrickereien — also jene Erzeugnisse, deren „Wiener Geschmack“ bei Festreden und Ausstellungen gelobt wird — ein Stundenlohn von 2 Schilling 24 Groschen zugestanden blieb. Die bekannt geschickten Petit-Point-Stickerinnen — ihre Werke liegen in den Luxusgeschäften der Wiener Kärntner Straße und in den Luxuswintersportorten — verdienen sogar 3 Schilling in der Stunde. 144 Schilling im Monat. Eine vierköpfige Familie benötigt dagegen nach den Uebersichten des Instituts für Wirtschaftsforschung 457 Schilling 91 Groschen, versteht sich, als Minimum. Die Gebietskrankenkasse weist allerdings für Arbeiterinnen in der Industrie 1300 bis 1400 Schilling Einkommen nach. In den Lohnsummen sind aber die Ueberstunden eingerechnet. Nun, man kann es — einstweilen noch guten — Augen ja nicht verwehren, auch fünfzehn Stunden täglich zu stricken oder zu sticken. Die Arbeiterkammer von Niederösterreich gibt diese Tatsache insofern ja zu, als sie das Einkommen in ein Normalstundenentgelt von 83 Prozent und ein Ueberstundengeld von 17 Prozent gliedert. Hierzu das andauernde Klagen wegen der Ueber-stundenschinderei. Mag sein, daß es Gruppen gibt, die nur aus gesteigertem, übersteigertem Konsumationsbedürfnis solche Ueberstunden machen. Bei Einkommen von kaum 600 Schilling indes oder Industriearbeiterlöhnen zwischen 1200 und 1400 Schilling möchten wir die Familie sehen, die ohne Ueberstunden auskommt, auch wenn beide Gatten verdienen und gemeinsam Raubbau an ihrer Gesundheit treiben, damit die Konjunkturwelle nicht an Höhe verliert.

3.

Die Welle der Schicksalsschläge hält sich an keine statistischen Daten. Wohl aber die Paragraphenwut. Ein Arbeiter erkrankte an einem Gallenleiden. Die Familie hat acht Kinder. Das Leiden zwingt dazu, Habseligkeiten Stück um Stück zu verkaufen. Eine ursprünglich nicht notleidende Gemeinschaft, die sogar an den Erwerb

einer Wohnung denken konnte, sinkt materiell immer mehr ab. Man hat von keinem „amts-wegigen“ Eingreifen gehört. Ein anderes Kind einer herzleidenden Frau, die Rentnerin ist, wird vom Jugendamt nach Italien geschickt, erkrankt an Kinderlähmung. Für die Spitalbehandlung geht viel Geld auf. Wer hilft nun dem Kind, das nach dem Krankenhausaufenthalt noch immer nur teilweise sprechen kann, dessen linke Gesichtshälfte gelähmt ist und das eine verengte Speiseröhre hat? Ein anderer Fall: Ein achtzehnjähriger Bursch erhält seine Mutter und fünf minderjährige Geschwister. Noch.ein anderer: Der Vater, Hilfsarbeiter; vier Kinder, ein fünftes unterwegs. Der Mann leidet an Magengeschwüren, bekam täglich nicht ganz 30 Schilling Krankengeld ... Barackenwohnung, gut „durchlüftet“, Miete 163 Schilling, alle zwei Monate 70 Schilling für Licht. Versatzscheine im Betrag von 2000 Schilling sind bereits vorhanden.

4.

Nicht nur die Arbeiterschaft nicht nur die Angestellten, nicht nur die Taglöhner auf dem Lande, von denen man am liebsten nicht spricht, haben hinter der Edelputzfassade des Wohlfahrtsstaates zu klagen.

Die Künstler? Fragen Sie einmal darüber im Hause Wien I, Freyung 6, VI. Stiege, 3. Stock, nach, wo jetzt die SOS-Gemeinschaft Soforthilfe leisten soll — wenn sie nur überall, wo sie dies als dringend empfindet, auch könnte. So bei der Frau, die vier Jahre die Akademie der bildenden Künste absolvierte, zwei Jahre Meisterlehre hat, Stunden gibt, Kitsch bemalt, indes etliche Werke in Ausstellungen auftauchten. Die Frau freilich hat in den sechs Hungerjahren etliche,. Einlieferungen ins Spital hinter sich — indes .nicht nach Tobsuchtsanfällen, sondern wegen totaler körperlicher Entkräftung. Regelmäßiges Einkommen besitzt diese Künstlerin auch heute noch nicht. Noch etwas zum Preise der Kunst: Ein akademischer Maler, der mit einer Medaille vom Unterrichtsministerium ausgezeichnet Wurde, lebte lange nur von der Arbeitslosenunterstützung. Das Recht zum Bezug hatte er sich als Graphiker in einem Betrieb er-

worben. Der Maler mußte seine künstlerische Tätigkeit aufgeben, wurde Lohnarbeiter, die Frau übernahm eine Bedienung . . Ob sie die verliehene Goldene Medaille noch haben oder bereits verkauft haben?

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