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Bausparen: Sparform mit hoher Rendite

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In den letzten Jahren haben die Bemühungen um den Sparer in Österreich stark zugenommen. Dies ist wohl jedem aufgefallen, auch wenn er die Werbung nur unbewußt auf sich einwirken ließ.

Ähnlich den Markenartikelfirmen, die laufend bemüht sein müssen, ihr Angebot zu verbessern und ihre Produkte attraktiver zu gestalten, bemühen sich nun auch alle großen Kreditinstitutsgruppen, neben den bisher üblichen Sparformen moderne Wege der Geldveranlagung anzubieten. Solche Angebote kommen sowohl von inländischen Instituten, sei es als Programmsparen, Zielsparen, Investmentsparen oder als Erfolgssystem, wie auch in immer stärkerem Maße von ausländischen Gesellschaften. Im Vordergrund der Werbung für diese Sparformen steht weniger die Sicherheit der Veranlagung, da sie als gegeben vorausgesetzt werden kann, sondern die Erzielung einer möglichst hohen Rendite. Eine Sparform verdient in diesem Zusammenhang besondere Beachtung — das Bausparen. Obgleich aus dem Namen dieser Sparform nicht hervorgeht, daß sie nicht nur für den Bauwiliigen konkurrenzlos zielführend ist, haben dank der intensiven Aufklärungsarbeit der Bausparkassen hunderttausende Sparer bereits erkannt, wie attraktiv das Bausparen gerade im Hinblick auf die Rendite ausgestattet ist. Daß es keinen Bauzwang gibt, spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle.

Um die Eigeninitiative der Wohnungswerber zu belohnen und den Bausparkassen die für die Finanzierung des privaten Wöhnungs- und Eigenheimbaues notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, gibt es eine beachtliche Steuerbegünstigung für das Bausparen. In dieser Motivierung ist bereits enthalten, daß eine Steuerbegünstigung nicht nur derjenige erhalten soll, der tatsächlich baut, sondern auch derjenige, der seine Sparmittel über die Bausparkasse indirekt den Bauwiliigen zur Verfügung stellt. Naturgemäß kann der Staat dem Nichtbauwilligen diese Steuerbegünstigung nur unter der Voraussetzung gewähren, daß die der Bausparkasse zur Verfügung gestellten Gelder während einer bestimmten Zeit’ gebunden bleiben. Die Frist beträgt fünf Jahre.

Die Höhe der Steuerbegünstigung und die Rendite, die der einzelne mit seiner Sparleistung erreichen kann, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Familienstand und der Steuerleistung. Wer keine Steuer zahlt, kann sich naturgemäß keine Steuer ersparen; wer viel Steuer zahlt, wird durch die Ausnützung der Steuerbegünstigung für das Bausparen entsprechend Steuer sparen können. Diese Tatsache gilt es vorauszusetzen, wenn nun in der Folge Beispiele für die zu erreichende Rendite aufgezeigt werden.

Der Ledige in der Steuergruppe A, der gemäß § 10 Einkommensteuergesetz den. ihm zustehenden Höchstbetrag für Sonderausgaben von jährlich 7000 Schilling durch das Bausparen ausnützt, erreicht bei einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von 2300 Schilling eine jährliche Steuerersparnis von 771.60 Schilling. Zusammen mit den von der Bausparkasse gewährten 4,5 Prozent Zinsen erzielt man somit eine Rendite von ungefähr 10 Prozent p. a.

Bei gleichen Voraussetzungen, jedoch einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von 3000 Schilling, erhöht sich diese Rendite auf etwa 14 Prozent; bei 5000 Schilling bereits auf rund 16 Prozent.

Der Verheiratete mit der Steuergruppe B hat die Möglichkeit, jährlich maximal 14.000 Schilling als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend zu machen. Tut er dies und verfügt er über ein steuerpflichtiges Monatseinkommen von rund 3500 Schilling, so kann er sich monatlich 213,90 Schilling an Steuern ersparen. Umgerechnet auf seine Sparleistung und auf die Verzinsung ergibt sich daraus eine Rendite von rund 15 Prozent p. a. Verfügt er über ein monatliches steuerpflichtiges Einkommen von 5000 Schilling, läßt sich bereits eine Rendite von etwa 18 Prozent erzielen. Diese winzigen, auf durchschnittliche Einkommen bezogenen Beispiele beweisen unmißverständlich, welch hohen Ertrag die Veranlagung der Sparmittel bei einer Bausparkasse auch für den bringt, der gar nicht die Absicht hat, zu bauen.

Darüber hinaus bietet der Abschluß eines Bausparvertrages jedem, auch wenn er bei Sparbeginn nur das Steuersparen in den Vordergrund seiner Absichten gestellt hat, den Rechtsanspruch auf ein unkündbares, zins- günstiges und langfristiges Baudarlehen. Diese doppelte Verwendbarkeit eines jeden Bausparvertrages erweist sich gerade deshalb als besonders vorteilhaft, weil immer mehr ursprüngliche „Nur-Steuer-Sparer“ zu echten „Bausparem“ werden. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß viele bei Sparbe- ginn der Meinung waren, der Bau eines Eigenheimes oder der Erwerb einer Eigentumswohnung sei für sie ein unerreichbares Ziel. Durch das langfristige kontinuierliche Steuersparen hat sich aber zu ihrer freudigen Überraschung ein Kapital angesammelt, womit dieses ferne Ziel in greifbare Nähe gerückt ist. Wenn man all diese Vorteile zusammenfaßt, ist es leicht erklärlich, daß die Bausparkassen sich einer enormen Aufwärtsentwicklung erfreuen. Allein im Jahre 1969 ist mit einem Zugang von mehr als 100.000 neuen Bausparern zu rechnen. Sie alle haben den Rechenstift zur Hand genommen und so den Weg zur idealen Sparform — zum Bausparen — gefunden.

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