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Bausparkassen

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Wenn man unter einer Bausparkasse ein Kreditinstitut versteht, das nach Satzungen und Geschäftsplänen seine Aufgabe darin sieht, Gelder entweder als Spargelder oder als sonstige Einlagen aufzunehmen und diese Mittel als Darlehen ausschließlich an Bauwillige zur Finanzierung eines Bauvorhabens weiterzugeben, dann gibt es heute in der Welt mehr als 8000 Bausparinstitute, von denen annähernd 7000 in den USA und England arbeiten. In dieser Definition sind nämlich sowohl die nach mitteleuropäischem, um nicht zu sagen kontinentalem System arbeitenden Bausparkassen wie auch die mehr im angelsächsischen Bereich vorherrschenden Hypotheken-Wohnbaubanken inklu-diert. Die angelsächsischen Bausparinstitute sind auch die weitaus ältesten. Ihr Anfang geht in England bis etwa auf das Jahr 1780, in den USA auf die Zeit um 1830“ zurück.

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Wenn man unter einer Bausparkasse ein Kreditinstitut versteht, das nach Satzungen und Geschäftsplänen seine Aufgabe darin sieht, Gelder entweder als Spargelder oder als sonstige Einlagen aufzunehmen und diese Mittel als Darlehen ausschließlich an Bauwillige zur Finanzierung eines Bauvorhabens weiterzugeben, dann gibt es heute in der Welt mehr als 8000 Bausparinstitute, von denen annähernd 7000 in den USA und England arbeiten. In dieser Definition sind nämlich sowohl die nach mitteleuropäischem, um nicht zu sagen kontinentalem System arbeitenden Bausparkassen wie auch die mehr im angelsächsischen Bereich vorherrschenden Hypotheken-Wohnbaubanken inklu-diert. Die angelsächsischen Bausparinstitute sind auch die weitaus ältesten. Ihr Anfang geht in England bis etwa auf das Jahr 1780, in den USA auf die Zeit um 1830“ zurück.

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In Österreich gibt es vier Bausparkassen, die derzeit über 600.000 Bausparer betreuen. Die österreichischen Bausparkassen sind im Vergleich mit den übrigen Kreditinstituten verhältnismäßig junge Einrichtungen. Trotz der kurzen Zeit ihrer Tätigkeit haben sie aber bereits eine Stellung erlangt, die aus dem heutigen österreichischen Kreditwesen nicht mehr wegzudenken ist. Erst vor kurzem haben ihre Einlagen die 10-Milliarden-Schilling-Grenze überschritten. Die Ansparbeiträge, die jährlich auf Bausparverträge geleistet werden und die Tilgungsraten, die für aufgenommene Bauspardarlehen rückgezahlt werden, gehen jährlich in dlie Milliarden. Mehr als ein Viertel der jährlich der Wohnbaufinanzierung zufließenden Mittel stammen von den Bausparkassen.

Seit ihrem Bestehen dienen die Bausparkassen der Schaffung neuen Wohnraumes. Daraus ergeben sich jene Verwendungszwecke, für welche die Bausparkassen Darlehen gewähren dürfen: Ankauf von Baugründen, Neubau von Wohnhäusern, insbesondere von Eigenheimen, Kauf von Althäusern, Umbau, Zubau und Instandsetzungen von Wohnhäusern, Neubau und Ankauf von Eigentumswohnungen, Umschuldung von Krediten, die für die genannten Zwecke aufgenommen wurden, oder auch für die Auszahlungen weichender Erben. Neuerdings stehen neben der Eigenheimfinan-zierung auch die Mittelbereitstellung für größere Siedlungsprojekte inklusive der notwendigen Ergänzungsbauten im Vordergrund. Dadurch fördern die Bausparkassen nicht nur die Qualität des Wohnens, sondern auch die bessere Gestaltung der Infrastruktur. Dadurch, daß die Bausparkassen die Schaffung von Eigentum — immer noch der besten Form der Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses — erleichtern und fördern, kommt ihnen neben der wirtschaftlich-ökonomischen Funktion, die sie zu einem Investitionsfaktor ersten Ranges werden ließ, auch eine gesellschaftspolitischsoziale zu.

Diesen beiden Seiten des Bauspargedankens entspricht der mehr oder weniger genossenschaftliche Aufbau der Institute. Das Bausparsystem vereinigt in günstigster Weise das Prinzip der Eigenleistung (Ansparzahlung) mit dem der Fremdhilfe (Darlehensgewäh-rung) und hat demnach eigentlich das Muster der Wohnbauförderung 1968 längst vorempfunden. Auf eine möglichst einfache Formel gebracht, gingen die Bausparkassen von folgenden Überlegungen aus:

• Ein Hausbau kostet so viel Geld, daß ein Durchschnittsbürger, der gana aus eigenen Ersparnissen bauen will, ein Jahrzehnt und mehr braucht, bis er die erforderlichen Mittel gespart hat. Schließen sich aber etwa zehn Bauwillige zum gemeinsamen Sparen zusammen, von denen jeder im Jahr ein Zehntel der von ihm benötigten Summe in einem Sammeltopf legt, dann kann der erste schon nach einem Jahr, der zweite nach zwei Jahren, der siebente nach sieben Jahren bauen; nur der zehnte Sparer einer solchen „geschlossenen Spargemeinschaft“ müßte dann ebensolange mit dem Baubeginn warten, wie wenn er für sich allein gespart hätte. Die neun übrigen aber haben durch die Gemeinsamkeit der Sparens mehr oder weniger große Zeitvorteile.

• Erfolgt der Zusammenschluß nicht in einer

„geschlossenen“ (zahlenmäßig begrenzten), sondern in einer stetig weiterwachsenden Spargemeinschaft, dann braucht sich keiner mehr die Sorge zu machen, er könnte jener „Letzte“ sein, für den sich der Zusammenschluß am Ende als nutzlos erweisen müßte. Vom Standpunkt der Wirtschaft her bietet dieses System die beste Gewähr für eine Vermeidung der Anspannung der Baukapazität zu bestimmten Zeitpunkten und für eine kontinuierliche Auslastung der Bauwirtschaft, selbst über Konjunkturzyklen hinweg, womit die Bausparkassen als Investitionsfaktor stabilisierenden Einfluß ausüben. Anders als bei den übrigen Kreditinstituten liegt die besondere Eigenart der Geschäfte der Bausparkassen darin, daß Sparvorgang und Darlehensvergabe notwendigerweise eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden. Bei normalem Vertragsablauf sind die einzelnen Bausparer zunächst Gläubiger und nach Zuteilung des Bauspardarlehens Schuldner der Bausparkasse. Die Bausparkasse ist verpflichtet, das Sparkapital nicht beliebig an Darlehensinteressenten zu vermitteln, sondern an ihre Einleger auszuleihen. Letztere haben einen Rechtsanspruch auf möglichst frühzeitige Auszahlung ihres Bauspardarlehens aus den Mitteln der Bauspargemeinschaft. Dieser Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der schon bei Abschluß Hes Bausparvertrages entsteht, die Verpflichtung der Bausparkassen, alle Einzahlungen ausschließlich für die Wohnungswirtschaft zu verwenden, eine Zuteilungsreihenfolge, die auf die Höhe der Sparleistung und auf die Dauer der Bauspardarlehen und nicht zuletzt die Larogfristigkeit, mit tragbaren monatlichen Tilgungszahlungen einschließlich der Darlehenszinsen, die seit vielen Jahren unverändert 6 Prozent p. a. betragen, machen das Bausparsystem nicht nur zur optimalen Spar- und Kreditform zur Erreichung eines eigenen Heimes, sondern auch wirtschaftspolitisch gesehen die Bausparkassen zu Kreditinstituten, die ausschließlich langfristige Investitionen finanzieren.

Die heutige Blüte der österreichischen Bausparkassen reicht bis in die Mitte der fünfziger Jahre zurück, als nach Beseitigung der drückendsten Nachkriegssorgen darangegangen werden konnte, die Wieder- oder Neuerrichtung des privaten Wohnraumes in die Wege zu leiten. Um die Privatinitiative bei der Schaffung neuen Wohnraumes zu stärken und um die Bausparkassen finanziell in die Lage zu versetzen, ihren Beitrag zur Wohnraumbeschaffung im entsprechenden Umfang zu erfüllen, wurden Beiträge an Bausparkassen ebenso wie die Kapitalanteile der Tilgungsraten von Bauspardarlehen als steuerbegünstigte Sonderausgaben eingeführt. Eine Förderung seitens des Staates, und zwar durch steuerliche Vorteile für den einzelnen Bausparer, erfolgte erstmals im Einkommensteuergesetz 1953. Diese Bestimmungen wurden im Jahre 1957 erweitert und 1967 durch eine Neufassung des Gesetzes ersetzt. Die Ausnützung der vom Einkommensteuergesetz gebotenen Möglichkeit, gewisse Zahlungen an Bausparkassen vor Errechnung der Lohn- oder Einkommensteuer abzusetzen und damit eine Steuerbegünstigung zu erhalten, ist in Österreich sehr verbreitet. Diese Beträge müssen von den Bausparkassen zur Gänze und ausschließlich der Eigenheimflnanzierung zugeführt werden, womit der Charakter der Begünstigung eindeutig deklariert ist, nämlich zugunsten der Finanzierung des Wohnungsbaues, wenn auch ein sparpolitisches Moment insofern mitspielt, als sie auch beim Einzahler selbst der Kapitalhildung dienen. Das Einkommensteuergesetz 1967 begünstigt:

• Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen zur Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder zur Ablöse von Verpflichtungen (Hypotheken), die anläßlich der Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen eingegangen wurden;

• Rückzahlungen von Bauspardarlehen, die zur Errichtung eines Eigenheimes und Eigentumswohnungen aufgenommen wurden. Gefördert werden also sowohl Ansparleistungen, die zur Errichtung eines Baudarlehens bei einer Bausparkasse dienen, als auch die “Tilgung des gewährten Darlehens. Eine für die Bausparkassen sehr wesentliche Bedingung ist die Festlegung, daß Einzahlungen an Bausparkassen durch fünf Jahre, gerechnet vom Abschluß des Vertrages, gebunden bleiben. Eine teilweise oder gänzliche Rückzahlung dieser Beilträge oder eine Verpfändung zieht den Verlust der genossenen Steuerbegünstigung nach sich, wenn nicht die widmungsgemäße Verwendung, also die Schaffung neuen Wohnraumes, nachgewiesen wird. Dies bedeutet aber auch, daß nach Ablauf von fünf Jahren der Sparer ohne steuerlichen Nachteil über diese Sparbeträge verfügen und sie für jeden beliebigen Zweck verwenden kann. Die Bausparkasse konnte aber die ihr fünf Jahre zur Verfügung stehenden Mittel für Zwecke der Wohnraumschaffung einsetzen, damit ihr Finanzierungspotential erhöhen und ihre Rolle als indirekter Finanzier und Investor der Bauwirtschaft ausüben. Diese Mittel ersetzen auch teurere Gelder, di «ont zur Refinanzierung der Bausparkassen hätten herangezogen werden müssen und bewirken damit eine Verbilligung der Bausparfinanzierung gerade für den so wichtigen Bereich längerfristiger Wohnbauinvestitionen, was die Investitionstätigkeit sicherlich sehr fördert.

Die populären Bausparbedingungen und die steuerliche Begünstigung des Bausparens sind die Gründe für die gute Entwicklung der Bausparkassen. Die starke Expansion des Bausparens zeigen folgende Leistungsziffern: im ersten Halbjahr 1970 wurden bei den vier österreichischen Bausparkassen 65.000 Bausparverträge mit über 10 Milliarden Schilling Vertragssummen abgeschlossen. Damit verwalten die österreichischen Bausparkassen derzeit über 620.000 Bausparverträge mit einer Gesamtvertragssumme von fast 70 Milliarden Schilling. Die aushaftenden Darlehenssummen betragen nahezu 12 Milliarden Schilling. Sehr beachtlich sind auch die Baugeldzuteilungen der Bausparkassen. Sie betrugen im Jahr 1968 2,7 Milliarden Schilling und stiegen 1969 auf 3,6 Milliarden Schilling. Die österreichischen Bausparkassen haben bisher über 140.000 Eigenheime und Eigentumswohnungen finanziert oder mitflnanziert. Demnach sind an jeder dritten neuen Wohneinheit Bausparmittel beteiligt. Die Bilanzen der vier österreichischen Bausparkassen zeigen, daß nicht nur sämtliche Eingänge aus Bausparbeiträgen und Tilgungszahlungen unmittelbar der Wohnbaufinanzierung zugute kommen, sondern auch zusätzliche Mittel aufgenommen werden, um die Baudaxlehenswünsche befriedigen zu können. Dies ist ein Beweis dafür, daß die steuerliche Förderung durchaus gerechtfertigt Ist und trotz des Geldes der Steuersparer noch auf zusätzliche Kapitalgelder zurückgegriffen werden muß, um die Investitionstätigkeit auf dem Wohnbausektor in diesem Umfang aufrechtzuerhalten. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des immer noch enormen qualitativen Wohnungsfehlbestandes in unserem Land.

Die große Bedeutung der Bausparkassen für die Wohnbaufinanzierung ist heute wohl unbestritten. Ihre Finanzierungsleistungen lassen erkennen, daß die Bausparkassen, abgesehen von ihrer sozialen Bedeutung, zum wichtigsten Faktor in der Wohnbaufinanzie-rung geworden sind, ohne dem eine gesicherte Finanzierung im Wohnbau nicht mehr denkbar ist. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Wohnbauförderung, zu deren Ergänzung im beträchtlichen Umfang Kapitalmarktmittel, darunter vor allem Bauspargelder, erforderlich sind. Gleichgültig von welchem Wohnungsbauvolumen man für die künftigen Jahre auszugehen hat, immer wird mit einer Finanzierungslücke zu rechnen sein, die nur durch die Bausparkassen geschlossen werden kann. Die Bausparkassen sind zu den leistungsfähigsten Kapitalsammelbecken für den Wohnungsbau aufgerückt. Solange der tatsächliche Wohnungsfehlbedarf namentlich in Ballungszentren noch nicht gedeckt ist und auch mit der Modernisierung des Althausbesitzes ranggleiche Aufgaben gestellt sind, haben die Bausparkassen ein reiches Betätigungsfeld. Selbst bei augeglichener Wohnungsmarktlage und nach Sanierung des Althausbestandes wird die Funktion der Bausparkassen für die Eigentumsbildung an Haus und Grund bei breiten Bevölkerungsschichten erhalten bleiben. Durch ihre Finanzierungshilfen werden die Bausparkassen schließlich die Mobilität des Wohnungsmarktes ermöglichen. Zu berücksichtigen ist auch, daß infolge der gestiegenen Ansprüche des Publikums, die den Bau größerer Wohnungen mit besserer Ausstattung bedingen, sowie der voraussichtlichen Preisentwicklung mit einem bedeutend höheren Fremdgeldbedarf je Wohnung in Zukunft zu rechnen ist. Der von den Bausparkassen ausgehende private Baustrom hat in der Vergangenheit und wird in der Zukunft wesentlich zur Belebung der Bautätigkeit überhaupt beitragen. Der Wohnungsbau hat sich als ein wirksamer Stabilisierungsfaktor innerhalb der Bauwirtschaft und damit — wegen der Schlüsselstellung der Bauwirtschaft — für die Gesamtwirtschaft erwiesen. Das für den Bau eingesetzte Kapital streut dadurch, daß es der Bauwirtschaft zufließt — mithin einem Bereich, der als Sammelbecken einer Vielzahl von wirtschaftlichen Tätitgkeiten anzusehen ist — in weitere Wirtschaftsbereiche als es jenes Kapital vermag, das dem privaten Konsum zufließt.

Da die Ausschüttung von Bauspardarlehen nicht saisongebunden ist, gibt diese Geldspritze auch während des Winters der Bautätigkeit große Impulse. Die ungleichmäßige Vergabe von Aufträgen führt dazu, daß in den Monaten Jänner und Februar in der Bauwirtschaft eine hohe Arbeitslosenziffer gemeldet wird. Im Jänner 1970 waren es immerhin 42.397, während ab Mai sämtliche Inländer und im August rund 18.000 Fremdarbeiter zusätzlich in der Bauwirtschaft beschäftigt sind. Im Winter 1969/70 war in den Monaten Jänner und Februar fast ein Viertel der Bauarbeiterschaft arbeitslos, während zur Bausaison Fremdarbeiter notwendig sind, um den Anfall an Bauleistungen zu bewältigen. Die Bausparkassen teilen gleichmäßig durch das ganze Jahr hindurch ihre Gelder zu. Durch die Verwendung der Baugelder, die nicht nur primär der Bauwirtschaft zufließen, sondern auch die Sekundärgewerbe beeinflussen, ergibt sich ein saisonaler Auslastungsausgleich auch für diese Gewerbe, Betriebe und Industrien. Die Finanzierungsleistungen der Bausparkassen wirken sich also auch wesentlich auf die Beschäftigungslage in der Wirtschaft aus.

Die Bausparkassen sind als Investitionsfaktor des österreichischen Bausektors nicht mehr zu entbehren, Die derzeitige Situation in der Wohnungsgesetzgebung läßt das Bausparen in Österreich neben dem Sparbuch mit Recht als die am weitesten verbreitete Sparform erscheinen. Dies berechtigt aber zu der Forderung, daß alle Maßnahmen des Gesetzgebers, die Auswirkungen auf die Bausparer und Bausparkassen haben, mit besonderer Sorgfalt geprüft werden müssen. Dies betrifft ins-besonders die bestehende Steuerbegünstigung des Bausparens, die zu den aufgezeigten Leistungen der Bausparkassen wesentlich beigetragen hat. Bei der Beurteilung der Bausparförderung muß auch berücksichtigt werden, daß es sich dabei nicht in erster Linie um eine allgemeine Sparförderung handelt, sondern um eine gezielte Form der Wohnbauförderung, die in Österreich sicherlich noch etliche Jahre nicht nur Berechtigung hat, sondern sogar Notwendigkeit ist!

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