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Die Bausparkassen als Investitionsfaktor

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Aufgabe und Zweck sind schon in der Begriffsbestimmung vargezeichnet: „Privat-

untemehmungen, bei denen diurch die Leistung mehrerer Sparer ein Vermögen aufgebracht werden soll, woraus die einzelnen Sparer Darlehen für Beschaffung oder Verbesserung von Wohnungen oder Siedlungen oder zur Ablösung hierzu eingegangener Verpflichtungen erhallten, werden Bausparkassen genannt“ (§ 112 VAG).

Konkreter wird dies in den Bedingungen der einzelnen Bausparkassen formuliert. Da heißt es, daß es Aufgabe der Bausparkasse ist, die Ansparung des Eigenkapitals und die Gewährung von Tilgungsdarlehen zum Kauf des Baugrundes, zum Kauf, Bau, Umbau, Zubau und zur Instandsetzung von Wohnhäusern, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, weiters zur Ablösung von Verpflichtungen, die für die oben angeführten Zwecke eingegangen worden sind sowie zur Auszahlung weichender Erben, insoweit damit Erbansprüche auf Wohnhäuser, Eigenheime oder Eigentumswohnungen oder auf einen für solche Bauten bestimmten Baugrund abgelöst werden, zu ermöglichen.

Verschiedene Maßnahmen, wie der Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, die Verpflichtung der Bausparkassen, alle Einzahlungen ausschließlich für die in den Bedingungen im Zusammenhang mit der Wohnungswirtschaft genannten Zwecke zu verwenden, eine Zuteilungsreihenfolge, die auf die Höhe der Sparleistungen und auf die Dauer der Spar- zeit Rücksicht nimmt, die Unkündbarkeit der Bauspardarlehen und nicht Zuletzt die Langfristigkeit, dadurch tragbare monatliche Tilgungszahlungen einschließlich Darlehenszinsen, die seit vielen Jahren unverändert 6 Prozent p. a. betragen, machen das Bauspar- system zu einer günstigen Spar- und Kreditform zuir Erreichung eines eigenen Heim;es. Diese populären Bedingungen und die steuerliche Begünstigung des Bausparens sind die Gründe für die gute Entwicklung der Bausparkassen in Österreich besonders nach dem zweiten Weltkrieg. Heute verwalten die vier österreichischen Bausparkassen 431.000 Bausparverträge mit einer Vertragssumme von 58,6 Milliarden Schilling. Weitere 110.000 Bausparverträge sind im Stadium der Darlehensrückzahlung. Die aushaftende Bauspardar- lehenssumme beträgt 8,1 Milliarden. Da in diesen Beträgen die ebenfalls als Baugeld zur Verfügung gestellten Eigenmittel nicht enthalten sind und außerdem gänzliche Darlehensrückzahlungen und die laufenden Tilgungen in diesen Zahlen nicht aufscheinen, handelt es sich hierbei nur um einen Bruchteil jener Mittel, die von den Bausparkassen der Wohnungsbeschaffung und Wohnungserhaltung tatsächlich zur Verfügung gestellt wurden.

Die Zahl der bisher mit Bausparmitteln finanzierten oder teilfinanzierten Eigenheime und Eigentumswohnungen erreichte 122.000 Einheiten. In den vergangenen Jahren wurden etwa für jede vierte neu geschaffene Wohneinheit Bausparmittel in Anspruch genommen. In letzter Zeit hat sich der Anteil noch erhöht. Jeder 15. Österreicher wohnt also in einem mit Bausparmitteln finanzierten Heim. Damit haben die Bausparkassen wesentlich zur Belebung der Bautätigkeit beigetragen. Daß die Ausschüttung der Bauspardarlehen nicht saisonbedingt ist, hat auf die Beschäftigungslage der Bauwirtschaft auch während des Winters große Bedeutung.

Allein heuer ist mit einer Bereitstellung von mehr als 5 Milliarden Schilling an zugeteilten Vertragssummen durch die Bausparkassen zu rechnen, gegenüber 4,4 Milliarden Schilling im Vorjahr.

Ergänzt wird diese Finanzierungsleistung noch durch die Möglichkeit der Bausparkassen, zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung sogenannte Zwischenkredite zu vergeben, die eine sofortige Finanzierung sichern und daher bei Grundkäufen und dringendem Wohnungsbedarf dienlich sein können. Von dieser Möglichkeit wird auch reichlich Gebrauch gemacht. Per 30. Juni wurden aushaftende Zwischenkredite in der Höhe von rund 1,2 Milliarden gemeldet.

Die Bausparkassen sind als Investitionsfaktor des österreichischen Wohnbausektors also nicht mehr zu entbehren. Die Bausparerheime sind echtes Privateigentum. Mehr als jede andere Wohnform bildet das Eigenheim (und die Eigentumswohnung) einen Garant der Freiheit und einen Schutz vor Willkür.

Das Prinzip des Bausparens dias echte Eigeninitiative in Form von Bausparbeiträgen mit der Darlehensgewährung aus Mitteln der Bausparergemeinschaft verbindet, hat auch als Vorbild für das Wohnbauförderungsgesetz 1968 gedient. Nach diesem Gesetz müssen Eigenmittel in der Höhe von mindestens 10 Prozent der Baukosten aufgebracht werden, worauf höchstens 60 Prozent aius öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden und die Differenz auf dem Kapitalmarkt aufzubringen ist. Die im Bausparvertrag bereits enthaltene Kombination von Eigenmitteln und einem Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen eröffnet den Bausparkassen daher vielversprechende Aufgaben in der Zukunft. Der neue Aufschwung, den die Vertragsabschlüsse in diesem Jahr genommen haben, mag zum Teil auf das Anlaufen des neuen Gesetzes zurückzuführen sein.

Die derzeitige Situation auf dem Wohnbausektor läßt das Bausparen in Österreich neben dem Sparbuch als die am weitesten verbreitete Sparform erscheinen.

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