Auf einer Reise nach Polen, zu der eine katholische Vereinigung eingeladen hatte, bot sich Gelegenheit, Einrichtungen des Landes kennenzulernen, die im Ausland wenig bekannt sind. Aus der Fülle der Eindrücke sei eine wirtschaftliche Einrichtung herausgegriffen, die für die Sozialpolitik in Polen charakteristisch ist und bereits auf eine lange Tradition zurückblicken kann: die Arbeitsgenossenschaften, die heue eine beachtliche Stellung in der Wirtschaft Polens einnehmen, weil diese Produktivgenossenschaften- ein Gegengewicht gegenüber der verstaatlichten Wirtschaft darstellen. Die private
Dieser Tage ging der 2. Internationale Kongreß für Arbeitsrecht in Genf zu Ende, an dem Vertreter von 25 Staaten Europas und acht von außereuropäischen Staaten teilnahmen. Auch Oesterreich war mit qiner starken Delegation des Oesterreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer vertreten.Es ist betrüblich, daß in Oesterreich das Arbeitsrecht an seinen Hochschulen nur sehr mangelhaft, wenn überhaupt, betreut wird. Das Arbeitsrecht nimmt in unserer Rechtsordnung eine besondere Stellung ein. Es wird fast ausschließlich von der Praxis her bestimmt, und es mangelt ihm fast jede
Generalsekretärstellvertreter Fritz K 1 e n n e r versuchte in der vorigen Woche in Erwiderung auf meine grundsätzliche Stellungnahme („Die Furche“ Nr. 52/1956) zur Frage des geschlossenen Betriebes eine Reihe von Argumenten für „closed shop“ anzuführen. Bei Abwägung dieser Für und Wider könnte man es bewenden lassen, wenn die Frage nicht doch von weit- tragender grundsätzlicher Bedeutung wäre. Wenn immer wieder auf das Beispiel der Vereinigten Staaten hingewiesen wird, so stimmt dieses Argument möglicherweise in der Theorie, aber es wird von Besuchern amerikanischer Betriebe
Am Beginn der Arbeiterbewegung stand der Kampf um die Koalitionsfreiheit: Das Recht, sich zu organisieren und damit die sozialen Forderungen durchzusetzen. Das Vereinsgesetz von 1867 war die rechtliche Grundlage dieser Zusammenschlüsse in Verbänden und ist es bis zum heutigen Tag geblieben. Bedeutung erlangten die Gewerkschaften im Laufe der Entwicklung durch den freiwilligen Beitritt jener, die in der Organisation das Mittel sahen, um ihre Forderungen zu erkämpfen. Auch die Entwicklung der Kollektivvertragspolitik zeigt sowohl vor der gesetzlichen Regelung, also vor 1919, als auch