Vor areißig Jahren begann Österreich eine neue Epoche in seiner Geschichte: Die Neutralität hat uns ein Ansehen gebracht, das wir ohne diesen Status wohl nicht erreicht hätten.
Die Ergebnisse der jüngst zu Ende gegangenen NATO-Rats- tagung in Lissabon und die bisher deutlich gewordene Reaktion des Ostens, vor allem in der Berlin-Frage, lassen das Konzept (und dessen Verwirklichung) einer Konferenz über die Sicherheit Europas, das in den vergangenen Jahren einen führenden Platz auf der Tagesordnung der Weltpolitik einnahm, erneut in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Diese Umstände berechtigen und veranlassen zu einer Besinnung auf die politischen und juristischen Grundlagen einer solchen Konferenz, wobei insbesondere für Österreich die Frage gestellt werden muß, inwieweit der neutrale Staat auf Grund seiner besonderen Stellung in der Völkerrechtsgemeinschaft hier seine ihm eigenen, gewissermaßen privilegierten Funktionen in der Herbeiführung eines solchen spezißsch europäischen Sicherheitssystems zu erfüllen vermag.
Derzeit tagt in Wien eine UNO-Kon- ferenz zur internationalen Bekämpfung des Rauschgifts. 59 Staaten — unter ihnen auch die Schweiz und Vatikan — wählten den Österreicher Dr. Nettei zum Vorsitzenden.Ein kurzer Blick in die Vergangenheit vermag die Bedeutung dieser Konferenz, die wie vor knapp zwei Jahren die Vertragsrechtskonferenz („Die Furche“ Nr. 13/1969) Wien in den Mittelpunkt internationalen Interesses rückt, erst richtig zu würdigen. Bereits zu Beginn dieses Jahrhunderts ließen die Ausbreitung unkontrollierten Rauschgifthandels und Konsums, und die daraus resultierenden