Die Erste Republik lebte nicht gut unter unserer Bundesverfassung. Sie war nicht in der „ Verfassung", die Verfassung anzunehmen. Die Zweite Republik lebte ganz gut unterihr. Es kommt eben nicht so sehr auf den Text,sondern auf den gesellschaftlichen Kontext an.
Das UOG hat das Plebiszit der Praxis hinter sich. Die Wahrheit liegt auch hier in den Tatsachen. Sie werden uns lehren, wie man mit dem UOG weniger mühsam leben kann. Die Universitätsreform ist noch nicht zu Ende.Die Erfahrung lehrt die Maxime: So viel Forschung, Lehre und Studium wie möglich, so wenig Verwaltung wie nötig! Verwaltungshypertrophie in der Massenuniversität wäre Bürokratie-rung ohne Ende. Die Sitzungsuniversität wäre ein Papiertiger, aber nicht mehr die Stätte von Forschung, Lehre und Studium.Die universitäre Selbstverwaltung ist beschränkt. Sie ist mit einer mehr
Zum 50. Jahr der Verfassungsnovelle 1929 gab es keine Feiern. Das ist bei unserem Feiereifer geradezu auffallend. Vielleicht erinnern sich die politischen Lager nicht gern an diese Zeit. Vielleicht wäre wieder einmal zur Diskussion gestellt worden, ob diese Novelle nicht eine Gesamtänderung des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) gewesen ist und einer Volksabstimmung hätte unterzogen werden müssen.Wahrscheinlich wäre klar geworden, daß Verfassungen mit ihrem Text in einem sozialen Kontext stehen, von dem die Staatspraxis mehr beeinflußt wird, als man hierzulande oft glaubt.Zu den