V. Kodexentwurf und WirtschaftsexpansionWir beschließen hiermit die Aufsatz- reihe, in der sich erstrangige Fachleutt mit dem Entwurf des Arbeitsrechtes befaßt haben.„Die Furche“Es gehört heute nicht nur zum gesicherten Ergebnis der Wirtschaftsforschung, daß die Verlangsamung des Wirtschaftsaufschwunges in Österreich zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen ist, daß der Arbeitskräftemangel nunmehr ein allgemeiner geworden ist und der Bedarf sich stark ausweitender Branchen an Arbeitskräften zu einem namhaften Teil nur mehr dadurch befriedigt werden kann, daß Arbeitnehmer
IV. Der Arbeitsrechtentwurf und die wirtschaftliche Konzentration’Zu den wenigen Thesen von Karl Marx, die lange und weitgehend unwidersprochen blieben, gehört seine Behauptung, in der Marktwirtschaft müßten zwangsläufig die kapitalsstärkeren, größeren Betriebe die kleinen an die Wand drücken, schreite die Konzentration der Produktion, der Produktionsmittel und des Geldkapitals unaufhaltsam fort. Ganz in diesem Sinn hatten die deutschen Sozialdemokraten 1891 im „Erfurter Programm“ festgestellt: „Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit
III. Die Grundlagen des ArbeitsvertragesÜberlegungen über die rechtliche Natur des Arbeitsverhältnisses werden gern als rein akademisch abgetan. Man befaßt sich viel lieber mit Spezialfragen des Arbeitsrechtes. Diese Haltung erweist sich aber sofort als bedenklich, wenn wir überlegen, daß jede rechtliche Einzelbestimmunig auf einem dem Gesetzeswerk zugrunde liegenden Wesenskern aufbaut und daher auch entsprechend den Grundtendenzen in der Praxis angewendet und ausgelegt wird. So wird etwa bei dem Verdacht eines Vertrauensmißbrauchs zu untersuchen sein, ob hier ein schuldrechtliches oder