Der Entwurf des österreichischen Wohnungseigentumsgesetzes, welcher nach dem Konzept des Justizministeriums die Ausschüsse des Nationalrates nunmehr passiert hat und mit den entsprechenden Abänderungen als Bericht und Antrag des Justizausschusses vorliegt, hat seine Geschichte.Es ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Rechtsform des Stockwerkseigentums, welches in Österreich bestand und in rudimentärem Vorkommen, beispielsweise in Salzburg heute noch besteht, anläßlich der Neuanlegung der Grundbücher beseitigt wurde. Das Gesetz vom 30. März 1879 hat zwar die
Die österreichisch-ungarische Monarchie war vom Standpunkt der Wirtschaftspolitik ein nahezu autarkes Gebilde. Entsprechend der damaligen gesellschaftlichen Schichtung und des Lebensstandards dieser Zeit konnten nahezu alle für die Notwendigkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens erforderlichen Güter aus dem großen Gebiet der österreichisch-ungarischen Zollunion bezogen werden. Es lag hier tatsächlich eine jener seltenen Kombinationen vor, in denen e i n Zollgebiet, ein einheitliches Zollrecht und eine einheitliche handelspolitische Vertretung nach außen zu finden waren. Wie selten
Der Historiker, der es sidi zur Aufgabe gestellt hat, die Geschichte des Stockwerks- und Wohnungseigentums zu verfolgen, wird sich bald darüber klar sein, daß die unterschiedlichsten Vertragsfiguren im Sinne eines realgeteilten Eigentums an Gebäuden im gesamten europäischen Mittelalter stark verbreitet waren.Das klassische Beispiel für spätmittelalterliches und neuzeitliches Wohnungseigentum bietet nach Ch. L. Julliot die alte Festungsstadt Grenoble, wo sich entsprechend dem strategischen Charakter dieser Siedlung eine Stadterweiterung in das flache Land hinein nicht entwickeln konnte.
Die Ausgestaltung der Binnenhäfen beschäftigt im allgemeinen erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Techniker. Abgesehen von planmäßigen Verbesserungen einiger Seehäfen, denen besondere strategische Bedeutung zukam, hat xman den Handelshäfen erst dann ein größeres Augenmerk zugewendet als im Gefolge der gewerblichen und industriellen Hochleistungen die Massengütererzeugung den Massengütertransport bedingte.Die Donau trat anfangs des 19. Jahrhunderts in das völkerrechtliche Blickfeld der großen Welt, als auf dem Pariser Kongreß im Jahre 1814 und dem Wiener Kongreß