Die Frage, ob der Widerruf von Betriebspensionszusagen zulässig ist, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen er wahrgenom-men werden darf, ist rechtspolitisch gesehen sehr wichtig.Da Betriebspensionszusagen langfristige Zusagen sind, die Lei-stungen oft erst nach Jahrzehnten fällig werden und häufig auch jahr-zehntelang zu erbringen sind, wird zum Zeitpunkt der Zusage zumeist gar nicht absehbar sein, welche Umstände bei Eintritt der Lei-stungspflicht vorliegen werden. Es liegt daher im Interesse des Zusa-genden, in die Pensionsordnung sogenannte Widerrufsklauseln auf-zunehmen. Je nach
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein Eckstein des geplanten Binnenmarktes der EG. Welche Auswirkungen hätte ein Beitritt Österreichs auf den heimischen Arbeitsmarkt? Auf in- und ausländische Arbeitnehmer?
Viel war angesichts des VOEST-Debakels von Schuld und Haftung zu lesen. Wie steht es dabei um die Verantwortung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat?