Das reiche Schrifttum zum Kampf der Tiroler um ihre Unabhängigkeit von Bayern und Frankreich, das in vielen Gedenkaufsätzen aus Anlaß der 150. Wiederkehr des Opfertodes Andreas Hofers verwertet werden wird, schweigt fast völlig, soviel eine annähernde Durchsicht zeigt, über die rechtspolitischen Ideen, die sich in diesem Unabhängigkeitskampf gegenübergestanden sind.Im Preßburger Frieden vom 26. Dezember 1805 hat bekanntlich Oesterreich — damals noch ein Reichsstand des Römischen Reiches — an das Königreich Bayern die Grafschaft Tirol abgetreten. Es war dies eine typische
„Rom und London beneiden Wien“: So der Titel eines Berichtes der „Arbeiter-Zeitung“ vom 2*3. März 1958. Wer selbst nicht selten seine Heimatstadt, das neue wie das alte Wien, gerühmt hat, wird durch eine solche Meldung gerne angesprochen. Die nächste Zeile bringt indes schon schneidend zum Bewußtsein, daß der Neid des Auslands die vor der Eröffnung stehende Stadthalle — gewissermaßen ein von den Schattenseiten der Stadt ablenkendes Potem-kinsches Dorf — zum Gegenstand hat. daß er jedoch in peinliches Befremden umschlagen würde, wenn die.neiderfüllten Fremden die großen
Gegensätzliche RechtsstandpunkteDer Wert der Vereinbarung über die Fragen des sogenannten „Deutschen Eigentums” liegt darin, daß ein schwelender Konfliktstoff aus der Welt geschafft ist oder wenigstens mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden aus der Welt geschafft sein wird. Diese Befriedung muß und kann uns mit dem Inhalt des Kompromisses versöhnen, wenngleich einzelne. Punkte der Vereinbarung, auf die die „Furche” schon längere Zeit vor der Unterzeichnung des Vertrages hingewiesen hat, mit der Rechtsüberzeugung des Verfassers ebensowenig wie mit jener der betont