Der Bericht über die soziale Lage Österreichs im Jahre 1966 wurde von Bundesminister Grete Rehor im Wege der Bundesregierung am 19. Jänner 1968 dem Parlament vorgelegt, am 24. April 1968 vom Sozialausschuß des Nationalrates beraten und am 15. Mai 1968 vom Plenum zur Kenntnis genommen. Es ist dies der erstmalige Bericht dieser Art, der künftig jedes Jahr wiederholt werden soll. Damit wird eine Ankündigung des Bundeskanzlers Dr. Klaus eingelöst, die er in seiner Regierungserklärung vom 20. April 1966 getan hat.Der Bericht enthält gewiß keine sensationellen Neuigkeiten, aber er
In der „Furche“ Nr. 38, vom 23.9.1961, übte in einem Aufsatz „Geheim: Rentenreform“ein nicht genannter Autor Kritik an der Durchführung der Rentenreform nach der 8. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Diese Kritik gilt offenbar der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, ohne daß sie namentlich genannt wird. Der Autor stellt aus, daß die Anstalt die Rentner über die Art der Durchführung der mit der 8. Novelle beabsichtigten Rentenreform nicht informiert habe, der Durchführungsvorgang eine undurchsichtige Geheim- sache sei, daß der Gesetzesbefehl zur
Am 16. Februar vollendet Johannes Messner sein 70. Lebensjahr. Die Reihe der großen Theologen der Wiener katholisch-theologischen Fakultät, die auf dem Gebiet der Sözialwissen- schaften durch die Namen Franz Martin Schindler, Ignaz Seipel besonders markant gekennzeichnet wird, findet in ihm ihre würdige Fortsetzung. Johannes Messner ist ein Gelehrter, dessen Bedeutung weit über die Grenzen des deutschen Sprachgebietes hinausreicht. Der Professor für Ethik und Sozialwissenschaften an der theologischen Fakultät der Wiener Universität hat sich seine Arbeit wahrhaftig nicht leicht gemacht.
Es wird eine der hervorragendsten Aufgaben des Wiener Katholikentages 1958 sein, die soziale Situation der Familie erneut ins Blickfeld zu rücken und alle Verantwortlichen eindringlich zur tatkräftigen Ueberwindung eines Zu-standes aufzurufen, der uns angesichts der fortgeschrittenen Entwicklung unseres Sozialrechts mit großer Besorgnis erfüllen muß.Wir rühmen uns eines gehobenen Lebensstandards, der sich in gewaltigen Konsumziffern offenbart. Da mag das Wort „Not“ manchem eine Phrase, zumindest eine Uebertreibung scheinen. Daß dem aber nicht so ist, geht eindeutig aus einer vom