Wenn diese Zeitung den Leser erreicht, ist im Konflikt um das libysche „Volksbüro" in London möglicherweise schon alles entschieden, weil Redaktionsschluß der Ausgabe der 27. April war. Dieser Fall wirft indessen grundsätzliche Fragen über das Völkerrecht auf.
An einer wenig beachteten „Nebenfront” des Konflikts zwischen dem Iran und den USA, in dessen Vordergrund vor allem die Geiselnahme in der US-Botschaft in Teheran steht, ist am 24. Mai eine Entscheidung gefallen: Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag verurteilte den Iran wegen seiner aufeinanderfolgenden und andauernden Völkerrechtsverletzungen gegenüber den USA.Zunächst mag die Tatsache überraschen, daß das Gericht der Vereinten Nationen (VN), das seit Jahren ein Mauerblümchendasein fristet, überhaupt mit jenem hochpolitischen Streitfall befaßt wurde. Die UN-Mitglieder,
Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Außenminister der neun EG-Staaten vom 19. Februar, als Ausweg aus dem Konflikt um Afghanistan diesen Staat zu neutralisieren und die afghanische Neutralität zu garantieren, ist das „österreichische Modell" ins Gespräch gekommen. Es stellt sich damit die Frage, ob und wieweit sich die 1955 gefundene Lösung des Österreichproblems auf Afghanistan übertragen läßt.Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß Österreich bemüht war, den Anschein einer Neutralisation, d. h. einer von anderen Staaten mehr oder weniger unsanft auferlegten dauernden