EU-Bürgerinitiative in Wort und zig-facher Praxis

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Artikel 11.4 des Vertrags von Lissabon lautet: "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen." Das Instrument der politischen Initiative steht somit jedem EU-Bürger zur Verfügung. Unter www.we-change-europe.eu kann dieses Recht genutzt werden. Das Projekt des EU-Experten und Aktivisten Johannes W. Pichler will das Initiativrecht der Bürger publik machen und die Gründung von Initiativen forcieren. Unter www.legalpolicy.eu sind weitere Infos abrufbar. Insgesamt gibt es bereits mehr als zwei Dutzend EU-Bürgerinitiativen: gegen Atomenergie, für eine Afrikahilfe, für ein soziales Europa … Am meisten Unterschriften (1.237.144) hat die Initiative erreicht, die für einen Sitz des EU-Parlaments in Brüssel und gegen Straßburg votiert - bislang ohne Erfolg. (wm)

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