6699553-1963_22_04.jpg
Digital In Arbeit

Nicht nur Vorteile

Werbung
Werbung
Werbung

Vorwegzunehmen ist die in der genannten Regierungsvorlage angeregte Änderung in den erbrechtlichen Ansprüchen des überlebenden Ehegatten. Ausgehend von der engen Verbundenheit der Ehegatten auch in vermögensrechtlichen Belangen schlägt der Entwurf folgendes vor: Hat der verstorbene Ehegatte keine letztwillige Verfügung hinterlassen, zum Beispiel ein Testament, so soll der überlebende Ehegatte nunmehr ein Drittel (bisher ein Viertel) des Nachlasses erben. Sind jedoch neben dem überlebenden Ehegatten keine Nachkommen des verstorbenen Ehegatten vorhanden, so soll der überlebende Ehegatte zwei Drittel des Nachlasses erben. Verfügt ein Ehegatte letztwillig über den Nachlaß, so soll er das nach der neuen Regelung nur bis zu einem bestimmten Werte seines Vermögens tun dürfen. Dem überlebenden Ehegatten sott nach der geplanten Neuregelung nicht nur die zum Haushalt gehörenden Sachen nicht entzogen werden können. Der über sein Vermögen letztwillig verfügende Ehegatte muß dem überlebenden Ehegatten auch einen sogenannten „Pflichtteil“ einräumen, das ist ein. Sechstel (oder zwei Sechstel) des Nachlaßwertes.

Alle diese Vorschläge sind gut und billig, wenn auch nicht zu übersehen ist, daß die Gattin im Falle des Überlebens auf Grund der neuen Regelung auch Nachteile erleiden kann. Bisher stand der Witwe gegen den Nachlaß unbegrenzt der Anspruch auf anständigen Unterhalt zu. Die neue Regelung sieht eine Bedachtnahme auf die Ansprüche anderer Pflichtteilsberechtigter vor. Es hängt also einiges davon ab, ob eine Frau mit ihrem Gatten viele oder keine Kinder hatte. Die Pflichtteilsansprüche mehrerer Kinder gegen den Nachlaß des Vaters (der Anspruch besteht auch im Falle der Großjährigkeit der Kinder) könnten alo unter Umständen den Versorgungsanspruch (nicht den Pflichtteilsanspruch) der Witwe gegen den Nächlaß erlöschen lassen.

Im Scheidungsfall...

Im großen und ganzen gesehen ist Jedoch die vorgesehene neue erbrecht-

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung