Mit Zensur gegen die Piraten

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Der Verein für Antipiraterie (VAP) will mittels Muster-Klage gegen illegale Film-Downloads vorgehen. Die Internet-Provider befürchten, dass hierzulande chinesische Zensur-Verhältnisse Einzug halten.

Der neue Haneke als Download? Oder den nächsten "Mundl"-Film als Internet-Stream? Kein Problem: Auf Websites wie kino.to können Tausende - auch österreichische - Filmtitel kostenlos und illegal aus dem Netz geladen und konsumiert werden. Ein enormer Schaden für die Filmindustrie, die sich nun zur Wehr setzt: Der Verein für Antipiraterie (VAP) strengt eine Musterklage gegen den Wiener Internetanbieter UPC an. Denn: Eine Klage direkt gegen kino.to ist nicht möglich. "Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden können, nehmen wir die Internet Service Provider in die Pflicht", heißt es vom VAP.

An kino.to soll ein Exempel statuiert werden. "Wir haben kino.to deshalb ausgewählt, weil dort nachweislich illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet werden, speziell auch Werke aus Österreich", so VAP-Generalsekretär Werner Müller. Ein Exempel soll auch hinsichtlich des Internet-Providers statuiert werden: UPC soll die Seite blockieren. "UPC ist einer der größten Provider", so Müller. "Es könnte natürlich auch jeder andere Provider sein, aber uns geht es um einen Präzedenzfall."

Auf Anfrage der FURCHE bei UPC zeigt sich Unternehmenssprecherin Anja Lenhart gelassen. "Als Internetprovider sind wir laut Telekomgesetz nicht befugt, Internet-Zensur durchzuführen", sagt Lenhart. "Wir sind nur die Anbieter des Internetzugangs, was sich aber dann im Internet selbst abspielt, dafür sind wir nicht verantwortlich." Das sieht Müller anders: "Selbst die Asfinag darf die Inhalte von Autos kontrollieren, eine Maut einheben und Wegfahrsperren verhängen." Was für die reale Autobahn gelte, müsse auch auf den Datenhighway anwendbar sein.

Nach aktueller Rechtsansicht macht sich in Österreich jedoch nicht strafbar, wer Filme im Stream ansieht und Lieder oder Filme ausschließlich zum privaten Zweck aus dem Netz lädt - jedoch ist diese Praxis nicht ausjudiziert.

Diese Schein-Legalität sorgt Jahr für Jahr für Millionenverluste der Film- und Musikbranche. Eine Studie über die Kreativwirtschaft in der EU prophezeit, dass bis 2015 mehr als 240 Milliarden Euro Schaden entstehen und 1,2 Millionen Menschen ihren Job verlieren werden.

Urheberrechtsexperte Andreas Manak, vom VAP mit der Unterlassungsklage gegen UPC beauftragt, will "beweisen, dass sowohl von Seiten kino.to als auch UPC Unter assungspflicht besteht", so Manak. Es bestünde eine "Anteilsverantwortlichkeit".

Die ISPA, der Dachverband der heimischen Internetwirtschaft, ortet in dem Vorgehen des VAP einen Aufruf zur Zensur. Laut ISPA fehle derzeit jede Rechtsgrundlage, um Websites wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen zu blockieren.

Im Namen des Urheberrechts ?

Zwar geht es in der nun angekündigten Klage um nur eine einzige Website, jedoch strebt der VAP auch die Sperrung zumindest neun weiterer Download-Plattformen sowie von 1500 IP-Adressen an, die bei Erfolg von Österreich aus nicht mehr erreichbar wären. Zensur im Namen des Urheberrechts? Zumindest die Internetprovider wollen an den Erfolg des Vorhabens nicht so recht glauben, denn dann entstünden "chinesische Verhältnisse". UPC-Sprecherin Anja Lenhart: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so etwas bei uns will."

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