Nur eine einzige Konfession?

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Staat und religiöse Toleranz

Das Toleranzpatent Josefs II. war 1781 Österreich Einstieg in die religiöse Toleranz. Jetzt will die Republik das orthodoxe Judentum zur einzig autoritativen Bekenntnisrichtung innerhalb der jüdischen Gemeinschaft machen und damit staatlicherseits den Gleichheitsgrundsatz ebenso verletzen wie die religiöse Neutralität. Das Israelitengesetz von 1890 regelte das Verhältnis der Doppelmonarchie mit der Israelitischen Religionsgesellschaft. Es ist gut möglich, dass nach 120 Jahren ein Bundesgesetz sinnvoll ist, das die Beziehungen der Republik Österreich zum Judentum aktualisiert. Ist das Judentum aber eine einheitliche Religionsgemeinschaft? Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das 2002 verneint: "‚Das Judentum‘ [stellt] ebenso wenig eine Religionsgemeinschaft im staatskirchenrechtlichen Sinne dar, wie ‚das Christentum‘. Vielmehr fassen solche Gattungsbegriffe verschiedene Religionsgemeinschaften im Blick auf ihre zentralen Glaubensgehalte zusammen; sie beziehen sich dagegen weder auf eine die einzelnen Religionsgemeinschaften erfassende Organisation noch auf eine zentrale Lehrautorität.“

200.000 jüdische Immigranten haben deutsche Gemeinden lebendiger gemacht und das religiöse Spektrum erweitert. Plötzlich tauchten Fragen auf, die nun auch die Novelle des österreichischen Israelitengesetzes berühren: Warum soll es in einer Kommune nur eine jüdische Kultusgemeinde geben? Wie werden öffentliche Subventionen an wen ausgereicht? Wer wacht über die Gleichbehandlung der unterschiedlichen jüdischen Bekenntnisse vor dem Staat? 2009 stellte das deutsche Bundesverfassungsgericht fest, dass Bekenntnisströmungen in ihrer Unterschiedlichkeit zu beachten und unabhängig voneinander zu würdigen sind: Der Staat darf nicht parteiisch sein. Gilt das aber nicht ebenso auch für Österreich?

Der Autor, Rabbiner, leitet das Abraham-Geiger-Kolleg Berlin

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