"Das System stößt an seine Grenzen“

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Das neue Israelitengesetz offenbart entscheidende Defizite im gesamten österreichischen Religionsrecht, meint der Experte Richard Potz.

Das neue Israelitengesetz sorgt für Aufregung. Der reformjüdische Verein "Or Chadasch“ ist besorgt über seine rechtliche Stellung innerhalb der neuen offiziellen Vertretung der Israelitischen Religionsgesellschaft und macht medial lautstark darauf aufmerksam. Unterstützung bekommt er von zahlreichen liberalen Rabbinern und Rabbinerinnen aus dem Ausland, die sich an die heimische Politik wenden.

Die Furche: Herr Potz, wie beurteilen Sie das neue Israelitengesetz generell?

Richard Potz: Es war notwendig, weil das alte Gesetz einfach nicht mehr zeitgemäß war. Es bringt insofern einige wichtige Fortschritte, ist aber gleichzeitig in mancherlei Hinsicht ein richtiges Retro-Gesetz.

Die Furche: Was ist in Ihren Augen die wichtigste Änderung?

Potz: Die neue Strukturierung der Glaubensgemeinschaft. Das neue Gesetz schafft mit der "Israelitischen Religionsgesellschaft“ eine gesamtösterreichische Vertretung, die auch juristisch fassbar ist. Das gab es bisher nicht und in gewisser Weise liegt es auch außerhalb der jüdischen Tradition. Deshalb kann man - wie übrigens auch beim Islam - von einer gewissen "Verkirchlichung“ nicht-christlicher Religionen sprechen. Der Staat hat offenbar immer noch Interesse daran, dass es zentrale Strukturen als Ansprechpartner gibt und versucht das im Widerspruch zur europäischen Rechtsprechung zu erzwingen.

Die Furche: Also führt das Gesetz zu mehr Staatsnähe?

Potz: Es bringt eine recht seltsame Ambivalenz: Auf der einen Seite gibt man der Glaubensgemeinschaft - was auch richtig ist - einen hohen Grad an Selbstständigkeit. Gleichzeitig wird erstmals in der österreichischen Religions-Gesetzgebung festgeschrieben: "Die Israelitische Religiongesellschaft IST eine Körperschaft öffentlichen Rechts.“ Eine derartige Formulierung findet sich bislang in keinem Gesetz und widerspricht der herrschenden Lehre. Das Konkordat etwa formuliert viel vorsichtiger, wenn es heißt "Die katholische Kirche genießt in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung.“ Außerdem gibt es eine überraschend detaillierte Regelung über eine mögliche Kuratorenbestellung. Damit wird festgelegt, dass man der Religionsgesellschaft, wenn sie ihren eigenen Statuten nicht entspricht, einen Kurator vor die Nase setzen kann. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung in Richtung größerer Staatsnähe, bei der man sich gut überlegen muss, ob das der neue Standard im österreichischen Religionsrecht sein soll.

Die Furche: Die reformjüdische Verein "Or Chadasch“ fühlt sich von diesem Gesetz bedroht. Ist diese Sorge berechtigt?

Potz: Die Sorge ist absolut berechtigt. Der Staat hat, um das aktuelle System aufrechtzuerhalten, zwei Möglichkeiten gehabt: Entweder er zwingt der Religionsgesellschaft Mitglieder auf, die sie offenbar nicht möchte, oder er sagt: "Ihr seid mein Ansprechpartner, und wer bei euch nicht unterkommt, muss selbst schauen, wo er bleibt.“ Eine nicht einbezogene Gruppe auf das Bekenntnisgemeinschaftengesetz zu verweisen, ist jedoch ebenfalls problematisch, weil sie als Bekenntnisgemeinschaft im Vergleich zur anerkannten Religionsgesellschaft in vielerlei Hinsicht diskriminiert wäre. Für eine selbstständige Anerkennung müsste man eine Sonderregelung schaffen, weil dafür ja seit 1998 16.000 Mitglieder notwendig sind, und die hat nicht einmal die Israelitische Religionsgesellschaft in ihrer Gesamtheit. Das eigentliche Problem ist also der große Unterschied zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und den eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften.

Die Furche: Gibt es dann überhaupt eine juristische Lösung, falls sich "Or Chadasch“ und die Religionsgesellschaft intern nicht einigen können?

Potz: Meiner Meinung nach wäre aus den genannten Gründen die sauberste Lösung, die aus diesem Dilemma hinaus führen könnte, dass man "Or Chadasch“ - obwohl sie eigentlich zu klein dafür sind - den Status der Anerkennung nicht verweigert. Dann hat man aber wieder das Problem, dass man diese Sonderregelung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften argumentieren muss, die weit von den 16.000 Mitgliedern entfernt sind.

Die Furche: Ist eine derartige Argumentation plausibel?

Potz: Aufgrund der besonderen Situation des Judentums in Österreich ist sie sicher möglich. Generell zeigt aber die Notwendigkeit von derartigen Sonderregelungen - auch für die Anerkennung der Koptischen Kirche musste eine entsprechende gesetzliche Vorgangsweise gefunden werden -, dass das gesamte Anerkennungssystem in der Ausgestaltung, die es durch das Bekenntnisgemeinschaftengesetz 1998 erfahren hat, zunehmend an seine Grenzen stößt.

Die Furche: Das Israelitengesetz wurde ja im Nationalrat direkt vor der Beschlussfassung aufgrund des öffentlichen Protests von "Or Chadasch“ noch einmal abgeändert. Ein zusätzlicher Satz fordert die "angemessene Vertretung aller innerhalb der Religionsgesellschaft vertretenen Traditionen.“ Bringt dieser Satz etwas?

Potz: Auf den ersten Blick bringt dieser Satz kaum etwas. Er signalisiert nämlich, dass diejenigen, die dazugehören, entsprechend vertreten sein müssen. Das sollte aber eigentlich auch ohne diesen Zusatz klar sein. Die Frage ist nämlich nicht, ob alle, die drinnen sind, vertreten sind, sondern ob die liberalen Juden überhaupt drinnen sind.

Die Furche: "Or Chadasch“ hat noch vor der Debatte im Nationalrat einen Antrag auf Einrichtung einer "Liberalen jüdischen Kultusgemeinde“ an das Kultusamt gestellt. Welche Chancen geben Sie diesem Antrag?

Potz: Dieser Antrag, der ja noch nach dem alten Gesetz erledigt werden muss, widerspricht vordergründig dem Israelitengesetz in der Fassung 1984. Es wurde allerdings im Schrifttum diese Möglichkeit nicht völlig ausgeschlossen. Es ist wirklich eine Lotterie, denn alles ist möglich. Wenn es zu einer Abweisung kommt, steht dann natürlich der Weg zum Verfassungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof und gegebenenfalls nach Straßburg offen.

Der Autor führte das Interview für das ORF-Magazin "Orientierung“

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