Präsident, nicht Gesinnungsspezi

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Die FURCHE hat in der letzten Nummer viel Aufklärungsarbeit für die Bundespräsidentenwahl geliefert, die nicht wenigen „bürgerlichen“ Wählern diesmal unerwartet großes Kopfzerbrechen beschert. Erfreulich einig sind sich viele, dass eine Stimmabgabe für Barbara Rosenkranz Volk und Land keinen guten Dienst erweisen würde: Es käme zu weiteren aufwühlenden Vergangenheitsdebatten, statt die Zukunft ins Blickfeld zu rücken.

Auch das Problem des Weißwählens sollte nicht übersehen werden: Da die Prozente von der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen berechnet werden, trägt jemand, der nicht zur Wahl geht, zu irreführend höheren Prozentsätzen für alle drei Bewerber bei. Das tut aber auch jeder ungültig Wählende, der zwar den Prozentsatz der Wahlbeteiligung erhöht, aber im prozentuellen Abschneiden Fischer, Rosenkranz und Gehring gleichzeitig begünstigt.

Deshalb müsste nicht zuletzt wohl bedacht werden, dass wir am 25. April einen Bewerber ins Amt befördern sollten, der dessen Anforderungen gerecht werden kann – nicht unbedingt einen Gesinnungsspezi. Wer möglichst vollständige Übereinstimmung seiner eigenen Überzeugungen mit denen des Kandidaten sucht, wird letztlich von keinem zufriedenzustellen sein. Was aber helfen Gesinnungen in Fragen, die das Staatsoberhaupt nicht in die politische Realität umsetzen kann?

Karl Renners seinerzeitige Einstellung zum Anschluss Österreichs an Deutschland hat seine Autorität nach 1945 nicht geschmälert. Adolf Schärfs Differenzen mit der Kanzlerpartei ÖVP in der Frage, ob Hitler 1938 Österreich okkupiert oder annektiert habe, haben seine Präsidentschaft nicht belastet. Kein heutiger Bundespräsident kann das Abtreibungsgesetz ändern, ob er es nun verschärfen oder weiter liberalisieren möchte. Ob einer dem Amt gewachsen ist oder von ihm überfordert wäre, sollte zählen.

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