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Mahagoni-Holz auf der roten Liste

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Geteilte Freude bei der letzten Artenschutzkonferenz in den USA: Während der Handel mit Elfenbein und Walfleisch verboten bleibt, scheiterten die Tropenholz-Anträge.

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Geteilte Freude bei der letzten Artenschutzkonferenz in den USA: Während der Handel mit Elfenbein und Walfleisch verboten bleibt, scheiterten die Tropenholz-Anträge.

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Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen internationale Naturschutzorganisationen das Ergebnis der jüngsten Artenschutzkonferenz (CITES), die am 18. November in Fort Lauderdale (USA) zu Ende gegangen ist. Glück hatten die Afrikanischen Elefanten und der Zwergwal: Das internationale Handelsverbot für diese Arten wurde beibehalten, obwohl einige südafrikanische Staaten beziehungsweise Norwegen eine Abschwächung des Schutzes gefordert hatten.

Hatten also die Elfenbein- und Walfleischhändler auch diesmal das Nachsehen, brach am vorletzten Tag tosender Jubel bei den Vertretern des Tropenholz-Handels aus. Sie hatten sich durch massives Lobbying und dank wortgewaltiger Unterstützung einiger asiatischer und südamerikanischer Regierungsdelegationen durchgesetzt: Schutzanträge für mehrere Hölzer wurden zurück-gezogen, ein Antrag auf Handelskontrollen für die bedrohte Holzart Mahagoni in einer knappen Abstimmung vereitelt.

Die Diskussionen in den Korridoren, Ausschüssen und im Plenum waren so hitzig wie nie zuvor bei einer CITES-Konferenz, berichten Beobachter. „Vor allem die Tropenholz-Diskussion war ein Politikum ersten Ranges“, berichtet Sonja Oberleitner von Greenpeace, die die Naturschutzorganisationen in der österreichischen Konferenz-Delegation vertreten hatte.

Insbesondere der Nord-Süd-Kon- flikt sorgte immer wieder für Zündstoff. Warum sollen wir unsere zu großen Elefantenpopulationen nicht bejagen?, fragten etliche afrikanische Delegierte. Oberleitner kontert: „Die Jagd wird durch CITES ja nicht verboten, sondern der internationale Handel mit Elfenbein.“ Dieser hatte in den achtziger Jahren fast zur völligen Ausrottung der Elefanten geführt.

„Anhang I“ und „Anhang II“ waren jene Wörter, um die sich die ganze Konferenz drehte. Anhang I bedeutet eine Liste, in der das Ar- tenschutzabkommen alle Arten an- führt, die als lebende Tiere beziehungsweise aus ihnen erzeugte Produkte nicht international gehandelt werden dürfen. Anhang II bedeutet, daß für die darin enthaltenen Arten Handelskontrollen eingeführt und Exportlizenzen verlangt werden. Die dritte Kategorie — Anhang III - Schließlich sieht nur Ursprungszeugnisse vor. Der Wunsch Südafrikas und des Sudan nach freiem Handel mit einigen Elefantenprodukten — beschlagnahmtem Elfenbein sowie Fleisch, Leder und Haaren — wurde von vielen anderen afrikanischen Staaten, der EU und auch Österreich abgelehnt. Oberleitner: „Nach einer bemerkenswert sachlichen Diskussion wurde erkannt, daß eine Aufweichung des Handels-Verbotes dem Elfenbeinhandel und der Wilderei Tür und Tor öffnen würde.“

ABSTIMMUNGS-NIEDERLAGE

Norwegen hat sich den Verlauf der Elefanten-Diskussion offensichtlich nicht zu Herzen genommen: Der Antrag zur Ablistung der Zwergwale von Anhang I auf Anhang II erlitt - trotz „kompromißbereit“ geänderter Form — eine deutliche Abstimmungs-Niederlage. Wiederum trat die österreichische Delegation vehement gegen die Ablistung auf, wobei sie sich auf die Internationale Walfang-Kommission bezog, welche die Zwergwal-Population im Nordost- Atlantik eindeutig als geschützten Bestand klassifiziert hat.

In der Diskussion über neue Leistungs-Kriterien für bedrohte Arten wurde das Papier einer CITES-Ar- beitsgruppe ohne Gegenstimme angenommen. Darin wird unter anderem das von Österreich eingeforder te Vorsorgeprinzip berücksichtigt. Die in einem früheren Vorschlag enthaltenen, vielkritisierten generellen Mindestzahlen für sämtliche Arten werden jetzt nur mehr als „Beispiele“ bezeichnet.

Das Thema Tropenholz aber beherrschte die gesamte Konferenz. Von den neun eingebrachten Tropenholz-Anträgen wurden schließlich alle bis auf den Mahagoni-Antrag zurückgezogen. „Dieser Antrag ist einer der am besten ausgearbeiteten aller Zeiten. Trotzdem haben sich der Holzhandel und einige Lander wie Brasilien massiv dagegen gewehrt“, so Oberleitner. „Ihre Argumente sind durchsichtig. Obwohl Anhang II eigentlich nur eine bessere Handelskontrolle bedeutet, hat die Lobby Angst um ihre Geschäfte, weil 80 Prozent des Mahagoni-Holzes illegal eingeschlagen werden.“

Schließlich erhielt der Antrgg nur 50 der 56 notwendigen Stimmen, bei 35 Gegenstimmen. Das Lobbying der brasilianischen Delegation und deę Holzhändler hat zu einer Spaltung unter den lateinamerikanischen Ländern geführt, die über Mahagoni-Bestände verfügen. Honduras, Costa Rica und Guatemala stimmten für Handelskontrollen, weil ihre Mahagoni-Bestände fast erschöpft sind. Nach der Abstimmung listen diese Länder das Edelholz auf Anhang III, was Ursprungs-Zeugnisse für Mahagoni- Exporte erfordert.

Massive Kritik an der Entscheidung übte der Waldexperte von Greenpeace-Brasilien, Jose Augusto Padua. „Dies ist ein Trauertag für Brasilien, das Amazonasgebiet und seine Bewohner. Die Regierungen Brasiliens und Boliviens sind vor der Holzindustrie in die Knie gegangen. Jetzt liegt es an den Konsumenten, die Mahagoni-Ausrottung zu stoppen. Mahagoni wird bald einen ähnlich schlechten Ruf wie Elfenbein und Leopardenfell haben.“

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