Werbung
Werbung
Werbung

Das Familiensplitting ist eine Besteuerungsmethode, bei der das Einkommen einer Person durch die Anzahl unterhaltspflichtiger Familienmitglieder dividiert wird. Diese Summe wird dann besteuert. Ein Beispiel (nach Matznetter): Vater verdient im Jahr 29.306 Euro brutto, Mutter 17.516 Euro brutto, das Paar hat ein Kind. Die Summe von 48.822 Euro wird durch drei dividiert und dieser Betrag besteuert. Bei einer Individualbesteuerung würde das Paar 4.368 Euro an Steuern bezahlen, aufgeteilt 2.898 Euro. (Matznetter ging in seiner Rechnung noch weiter und setzte den Wegfall sonstiger Transferleistungen und Absetzbeträge voraus.)

Nach dem Prinzip der nun herrschenden Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person unabhängig von dessen Familienstand besteuert, es gibt aber verschiedene Absetzbeträge für Familien, für Alleinverdiener und Alleinerzieher.

Ein Familiensplitting gibt es zur Zeit im EU-Raum nur in Frankreich, dort ist es politisch unbestritten. Das noch nicht ausgereifte ÖVP-Modell will sich danach richten. Das Einkommen der gesamten Familie wird durch den "Familienquotienten" dividiert. Dieser sieht bestimmte Rechnungsschlüssel vor: Jedes Elternteil hat den Quotienten 1, jedes Kind 0,5, ab drei Kinder wird jedes weitere Kind mit 1 gerechnet. Alleinerziehende haben einen höheren Quotienten. In Deutschland, wo es ein Ehegattensplitting gibt, wird ebenso über eine Familienbesteuerung nachgedacht. Das Ehegattensplitting sieht eine Teilung des Gesamteinkommens durch zwei vor.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung