Schweiz beschließt Fristenlösung

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Nach acht Jahren Hin und Her hat die Schweiz ein Gesetz zur Fristenlösung: Nach dem Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss mit der Frau vor der Abtreibung ein eingehendes Gespräch führen. Andernfalls machen sie sich strafbar. Zudem wurde die Bestimmung übernommen, dass Frauen, die abtreiben wollen, sich auf eine Notlage berufen müssen. Außerdem darf das medizinische Personal nicht zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden. Das letzte Wort zu Fristenlösung wird aber noch das Volk haben. Der Verein "Ja zum Leben" und die "Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens in der Schweiz" haben bereits ein Referendum angekündigt.

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