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Drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Flut an Frühpensionen, deutliche Einschränkungen bei Hinterbliebenenpensionen und jährliche Pensionserhöhungen auch unter der Inflationsrate waren die Vorschläge der Expertenkommission für die Pensionsreform, die am Dienstag vergangener Woche der Regierung vorgelegt wurden.

Bei einer Klausur am Wochenende einigte sich die Regierung, bereits ab 1. Oktober 2000 das Antrittsalter für die Frühpension schrittweise anzuheben. Die Experten wollten die Erhöhung erst ein Jahr später umgesetzt wissen. Pro Quartal steigt das Frühpensionsalter nun um zwei Monate, bis schließlich die vorgesehenen 18 Monate erreicht sind. Männer werden dann mit 61,5 und Frauen mit 56,5 Jahren in Frühpension gehen können.

Die neue Regelung trifft neben künftigen ASVG-Pensionisten auch die Beamten. Von den Regierungsplänen nicht betroffen, sind Männer die 45 und Frauen die 40 Beitragsjahre aufweisen. Bestehende Pensionen bleiben von den neuen Regelungen unberührt.

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