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Ärzte vor Gericht

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Schwedens Ärzte gehören zweifellos zur Klasse der wirklichen Großverdiener. In Schwedens öffentlicher Meinung gehören sie neuerdings auch zu jener Gruppe von Zeitgenossen, die sich bei der Abfassung ihrer Steuererklärungen die größten „Freiheiten“ erlaubt und dadurch dem Staat und den Gemeinden Millionenbeträge vorenthälit. In einer Reihe von Prozessen vor schwedischen Gerichten soll Antwort auf die Frage gefunden werden, wie es um die Steuermoraü der schwedischen Ärzte steht.

Im Jahre 1969 hatten die obersten Steuerbehörden in Stockholm beschlossen, die Steuererklärungen der Ärzte einmal unter die Lupe zu neh men, da die Gerüchte über ungewöhnlich hohe Einkünfte zweifelhafter Art gerade dieser Berufsgruppe nacht verstummen wollten. In mühseliger Arbeit wurden nun in Stockholm die Einkommen von mehr als 300 Ärzten geprüft. Dabei gelangte die Behörde zu schockierenden Erkenntnissen.

Erst in den letzten Tagen wurde wieder gegen zehn Stockholmer Ärzte Anklage wegen Steuerbetrug erhoben, womit die Zahl der in diesem Jahr angeklaigten Ärzte auf 50 stieg. Die zuletzt vor Gericht gestellte Gruppe soll Einkommen in der Höhe von 300.000 Kronen nicht angegeben und dadurch dem Staat einen Schaden von mehr als 200.000

Kronen zugefügt haben. Ein Oberarzt „vergaß“ ein Einkommen von

52.000 Kronen und ersparte dabei

33.000 Kronen Steuern; ein anderer Oberarzt hatte 25.000 Kronen nicht angegeben und dadurch einen „Gewinn“ von 18.000 Kronen erzielt; eine Ärztin hatte die Kleinigkeit von

45.000 Kronen übersehen und dadurch einen Steuergewinn von

32.000 Kronen. Aus diesen Zahlen sind allerdings die prohilbitiven, von Mehrleistungen abschreckenden schwedischen Steuersätze zu ersehen. Bemerkt muß ferner werden, daß nur die von den Krankenkassen aus- bezahlten Beträge kontrolliert werden konnte:^

Außer den fünfzig bereits ange- klagten Ärzten dürften in nächster Zeit weitere 20 bis 30 Ärzte Vorladlungen vom Gericht erhalten, und etwa hundert weitere Steuerträger der Berufsgruppe müssen ebenfalls mit einem unerfreulichen Schreiben der Steuerbehörde oder des Gerichts rechnen. Und alles das bei nur dreihundert bis vierhundert Fällen. Die Auseinandersetzung der Regierung mit Akademikern wird also prolongiert

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