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Das Bausparen ist populärer denn je. Und nicht nur, weil es heute bereits die letzte Sparform ist, deren Verzinsung nicht nur die Geldentwertung auffängt, sondern eine vernünftige „eigentliche“ Rendite bietet. Aber die Bausparkassen leisten heute auch einen Beitrag von nicht weniger als 30 Prozent zur gesamten österreichischen Wohnbaufinanzierung. Deshalb sollte man versuchen, die Bausparer fair zu behandeln. Man braucht sie schließlich.

Leider enthält die Novelle zum Einkommensteuergesetz eine Neuformulierung, die weit über ihr ursprüngliches Ziel hinausschießt. Direktor Udo Steininger, immerhin Geschäftsführer der Raiffeisen-Bau-sparkasse, die heute mit einem Marktanteil von 29 Prozent im Neu-gesohäft an zweiter Stelle steht, machte auf die vor allem gegen die Interessen vieler kleinerer (und nicht zuletzt der älteren) Bausparer gerichtete Neuregelung aufmerksam. Bisher konnte der Bausparer, nach

Ablauf der für die Prämienbegünstigung vorgesehenen Mindestlaufzeit von sechs (bzw. fünf) Jahren, am Beginn des folgenden Jahres noch schnell eine prämienbegünstigte Einzahlung leisten und den vollen Betrag anschließend abheben, womit er sich ein Wartejahr ersparte und für seine letzte (oder die letzten zwei) Jahreseinzahlungen eine Rekordrendite einstrich.

Zweifellos gab es hier eine Gesetzeslücke. Doch die Neuregelung, derzufolge nach Ablauf der Mindestlaufzeit keine prämienbegünstigte Einzahlung mehr geleistet werden kann, ist einfach schlecht. Warum soll etwa ein älterer Mensch, der noch zwei Jahre prämienbegünstigt weitergespart hätte, zum Abschluß eines neuen 6-Jahres-Vertra-ges gezwungen werden? Eine Bestimmung, wonach Einzahlungen nach der Bindunigsfrist mindestens ein Jahr festzuliegen hätten, wäre nicht nur gerechter, sondern auch vom Standpunkt der Wohnbauförderung zweckmäßiger, weil sie zum Weitersparen animieren würde. Her damit!

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