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Das Konkordat

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Das österreichische Kaiserreich hatte 1855 sein Rechtsverhältnis zur Kirche in einem Konkordat geregelt, das 1871 einseitig vom Staat gekündigt worden war. In der kleinen Republik begangnen noch unter Schober Vorarbeiten für ein neues Konkordat, für die die Verträge mit Bayern und Italien Modelle boten.

Das am 5. Juni 1933 — vor 50 Jahren — von Staatssekretär Pacelli — dem späteren Pius XII. — und Unterrichtsminister Schuschnigg Unterzeichnete Konkordat regelte die Diözesaneinteilung, die Ernennung der Bischöfe, die Klerusausbildung, die Ehefrage, die Feiertagsruhe und vermögensrechtliche Frage im Sinn weitgehender Kompromisse.

Die Sozialdemokraten, nach 1945 die SPÖ, verweigerten dem Konkordat die Anerkennung, da es von einer autoritären Regierung abgeschlossen worden war. Erst nach 1957 lockerten sich die Fronten. Die Verträge von 1962, für die Unterrichtsminister Drimmel verantwortlich zeichnete, anerkannten schließlich die Rechtsgültigkeit und brachten für etliche Fragen Neuregelungen.

(Eine Analyse des Konkordats bringen wir in der nächsten FURCHE)

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