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Eine Pioniertat

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Anfang der siebziger Jahre erwarb die Postsparkasse zu 97 Prozent die damalige Teilzahlungsbank Appell und gründete die Bank der Osterreichischen Postsparkasse AG. Damit war auch für sie der Weg zum Privat-, Kommerz- und Auslandsgeschäft geöffnet.

Die Postsparkasse selbst darf bekanntlich nur Kredite an Bund, Land und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften vergeben, wenn eine entsprechende Landeshaftung vorliegt.

Außerdem ist das Institut die Hausbank des Bundes. Steuern oder Zölle beispielsweise zahlt jedermann via Hausbank nur auf Postsparkassenkonten.

Die PSK erfüllt aber kraft Gesetzes auch öffentliche Aufgaben: • Unterstützung der währungs-und kreditpolitischen Vorstellungen der Republik — sprich des Finanzministers — zusammen mit der Nationalbank;

• Empfehlungen an den Minister zur Verwaltung der Staatsschuld;

• Entwicklung des Finanzschuldenberichtes;

• Berechtigung zur Haltung der Mindestreserven der österreichischen Kreditinstitute.

Geschäftspolitisch gesehen gibt es Abgrenzungen zwischen der Postsparkasse und ihrer Bank. Letztere kann zwar treuhändig die Dienstleistungen der PSK übernehmen, aber nicht umgekehrt. So „gewann“ die Gesellschaft dadurch die Einzahlungsund Abhebungsmöglichkeiten der 2.300 Zahlstellen der Postsparkasse.

Die Aktiengesellschaft versteht sich als Kommerzbank, die aber speziell das Privatkundengeschäft, die Kredit- und Vermögensberatung und das Portfoliomanagement forciert.

Sie hat auch keine Auslandsniederlassungen, sondern bedient sich des internationalen Korrespondenznetzes.

PS: Die weltweite Pioniertat der Postsparkasse war 1883 die Erfindung des bargeldlosen Postscheckverkehrs. Der Zahlschein wurde erst in der Nachkriegszeit entwickelt.

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