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Ein neues Geldsystem, das im Ausland bald Nachahmer fand

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Am 12. Jänner 1883 öffnete das k. k. Postsparcassen-Amt in den Räumen des Dominikanerklosters - Woll- zeile 37 - seine Schalter. Der Ansturm des Publikums bewies deutlich, daß die Idee des Postsparens bei der Bevölkerung Anklang fand - bereits Ende 1884 hatte das Postsparcassen- Amt 430.000 Einleger gewonnen. Das signalisierte den Aufstieg zu einem der führenden Bankinstitute der Monarchie.

Den Grundstein für den Erfolg hatte Dr. Georg Coch gelegt, der nach eingehendem Studium ausländischer Vorbilder das Postsparkassengesetz entworfen hatte. Er wurde zum ersten Direktor ernannt und es gelang ihm, die Postsparkasse trotz schmaler Eigenkapitalbasis zu einem modernen und gewinnträchtigen Geldinstitut auszugestalten. Dazu trug neben dem überlegten Aufbau der Betriebsorganisation besonders’ die Einführung des Postscheckverkehrs bei. Coch bot damit seinen Kunden erstmals die Möglichkeit, überregionale Überweisungen durchzuführen, was besonders für Geschäftsleute von großem Interesse war.

Mit dieser revolutionären Veränderung des österreichischen Geldsystems, die im Ausland rasch Nachahmung fand, hatte Coch jedoch das ursprüngliche Konzept einer Sparkasse des „kleinen Mannes" weit überschritten und sich den Unmut der etablierten Banken zugezogen. Der Widerstand gegen ihn wuchs in der Folge so sehr, daß er nach nur dreijähriger Amtszeit seines Postens enthoben wurde.

Aber auch unter neuer Leitung expandierte die Postsparkasse weiter. 1887 erhielt der Postscheckverkehr die bislang fehlende gesetzliche Grundlage und der endgültige Durchbruch gelang, als die Finanzverwaltung die Steuereinzahlung mittels Erlagschein oder Überweisung zuließ. Um dem Institut einen repräsentativen Rahmen zu verleihen, wurde 1904 mit der Errichtung des heutigen Gebäudes begonnen: Nach Plänen von Otto Wagner entstand eines der bedeutendsten Monumente des österreichischen Jugendstils.

Durch das Ende der Monarchie und die ungünstige wirtschaftliche Lage in der Zwischenkriegszeit verlor

das Institut seine bedeutende Stellung. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die österreichische Postsparkasse als Amt wiedererrichtet, und es dauerte noch einige Jahre, bis die gesunde Basis wieder hergestellt war. Durch das Postsparkassengesetz 1969 wurde die Postsparkasse in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts als unabhängiges Institut installiert und in umfangreichen Reorganisationen der modernen Bankwelt angepaßt. Der Erfolg stellt sich unmittelbar ein: Die Zahl der Sparkonten verdoppelte sich und überschritt die Zwei-Millionen-Gren- ze, der Guthabenstand wurde vervierfacht.

Neben dem Angebot verschiedener Sparformen (Postsparbuch, Privatsparbuch, Prämiensparen und Sparbriefe) bietet die Postsparkasse auch den Inhabern von Scheck- und Gehaltskonten ein umfassendes Service, wobei der tagfertige Versand der Kontoauszüge besondere Beachtung verdient. Die Angebotspalette wird noch erweitert durch die beiden Tochterbanken P.S.K. BANK und Bankhaus Feichtner & Co. AG. Darüber hinaus bietet die Postsparkasse den Kunden in jedem Postamt fachkundige Beratung und Abwicklung auch in allen Wertpapierangelegenheiten.

Die zunehmend gestärkte Eigenkapitalbasis ermöglichte es dem Institut, die für umfangreiche Investitionen notwendigen Mittel aufzubringen. So erfolgte die Generalsanierung des Hauptgebäudes - für dessen vorbildliche Durchführung die P.S.K. die Medaille für Verdienste um den Denkmalschutz erhalten hat - und die zügige Erweiterung des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung. Mit deren Hilfe können die über 240 Millionen Gebarungen, die jährlich im Spar- und Scheckverkehr anfallen, mit nahezu gleichbleibendem Personalstand bewältigt werden.

Unter einem zeitgemäßen Management vollzog sich der Wandel vom staatlichen Verwaltungskörper zum leistungsorientierten Geldinstitut modernster Prägung, das mit einer Bilanzsumme von über 100 Milliarden Schilling (1982) zu den größten Österreichs zählt.

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