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Hubert Feichtlbauer:

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„Mir grauet vor der Götter Neide “, heißt es in einem Schiller-Gedicht. Ja wenn die Götterschonvonsolcher Untugend nicht frei sind... Also ist der „Neidkomplex“ ein unvermeidbares Übel und man soll darüber zur Tagesordnung übergehen?

Die Frage stellt sich wieder einmal, seit Österreich sich in eine Endlosdebatte um Politiker-Abfertigungen verstrickt und viele, die (mit Recht) wichtigere Aufgaben vor uns sehen, die „Neidgesellschaft“ geißeln.

Aber so einfach ist die Sache auch wieder nicht. Zu ein paar Argumenten sind klare Positionen notwendig und möglich. Zum Beispiel Leistungslohn: Ja, soll es geben. Aber man muß zugeben, daß nicht jeder Bezug ein echter Leistungslohn ist.

Wenn ein Bankdirektor drei-oder viermal so viel verdient wie ein Bundeskanzler, heißt dies nicht, daß er drei- oder viermal soviel oder so Wichtiges leistet. Es heißt nur, daß sich eine Großbank höhere Gehälter leisten kann als der Staat. Soll sein. Aber man muß das nicht auch noch ideologisch hochstilisieren.

Daß sich ein gesuchter Fachmann gute Verträge aushandelt, ist sein gutes Recht. Aber es ist nicht die Pflicht eines Bank-Aufsichtsrates, jede Forderung zu erfüllen - zumal dann, wenn fremdes, nicht eigenes Geld verwaltet wird.

Es ist einfach nicht wahr, daß uns alle Vranitzkys in die Schweiz davonlaufen würden, wenn sie nicht eine ordentliche Abfertigung und daneben auch noch eine Riesenpension zugesagt bekommen. Es ist nämlich auch nicht wahr, daß die Schweiz solche Konditionen gewährt.

In manchen anderen Ländern sind für Spitzenpositionen noch höhere Aktivbezüge üblich. Das stimmt. Aber nicht doppelte und dreifache Absicherungen. Auch auf eine gewisse Sicherheit haben Spitzenkräfte einen Anspruch. Aber eine Pensionszusage genügt. Muß es auch noch eine saftige Abfertigung sein?

Abfertigungen wurden seinerzeit als Übergangshilfenach einer Kündigung und vor Antritt eines neuen Postens eingeführt. Wenn einer als Bankchef geht, um Minister zu werden, oder ein Parlamentsmandat mit einem Landesregierungsamt vertauscht, ist keine Überbrückungshilfe notwendig.

Einwand: Inzwischen ist bei der Abfertigung auch ein Element „Treueprämie“ dazugekommen: als Dank für langjährige Unternehmenstreue. Aber für nur drei Jahre? Und warum Abfertigung auch bei Eigenkündigung?

Wer hier nach Reformen ruft, muß noch kein Neidkomplex-ler sein.

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