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„Lästiger“ Sühneversuch

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Eine Regierungsvorlage über Änderungen des Personen-, Ehe- und Kindschaftsrechtes behandelte der Unterausschuß des parlamentarischen Justizausschusses am 22. September. Lapidar meldete der ÖVP-Presse- dienst, daß „auf Vorschlag von ÖVP-Generalsekretär Dr. Michael Graff einstimmig beschlossen“ wurde, „die Vorschriften über das streitige Eheverfahren… zu modernisieren“.

Im Klartext: Der bisherige Sühneversuch vor einem Scheidungsprozeß soll künftig entfallen, weil er — so Graff — „eine die Parteien und das Gericht belästigende leere Formalität darstellte.“

Nun: Man kann über die Zweckmäßigkeit des Instruments „Sühneversuch“ durchaus geteilter Meinung sein. Aber angesichts der Zahl der Ehescheidungen, die seit Jahren beständig nach oben klettert, hätten wohl auch jene Stimmen mehr beachtet gehört, die vor einer Abschaffung des „Sühneversuchs“ warnen. So hatte zuletzt die Gesellschaft für psychische Hygiene für eine „Sühneversuchs-Reform“ plädiert, mit dem Argument: Daß die Sache bisher nicht funktioniert hat, sei allein kein Beweis dafür, daß der Ansatz selbst unrichtig ist (siehe FURCHE 31 1983).

Aber wer erinnert sich noch an die verbalen Prügel, die der oft als zu liberal be- zeichnete, ehemalige ÖVP- Justizsprecher Walter Hauser für seinen mit Christian Broda ausgehandelten Kompromiß in der Eherechtsreform aus den Reihen seiner Parteifreunde bezog?

Heute läßt sich der VP-Ge- neralsekretär vom eigenen’ Pressedienst dafür loben, daß bei der Abschaffung des „Sühneversuchs“ den „Vorschlägen der Opposition von FPÖ und SPÖ Rechnung getragen wurde.“

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