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Listige Falle

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Letzte Woche zeigte ich hier mit einem kleinen Rechenbeispiel auf, wie ein Eckzinssatzsparer bei der für heuer erwarteten Inflationsrate und einer 20prozentigen Quellensteuer auf seine Zinsen nur weinend zusehen kann, wie sein Geld weniger wird.

Die von Finanzminister Ferdinand Lacina zum Wochenende in die Diskussion eingebrachte Variante, mit der angeblich die Interessen der „kleinen Sparer“ gewahrt, gleichzeitig aber die Großeinleger zur Kasse gebeten werden sollen, ist eher eine listige Falle:

Wenn jemand nämlich wirklich auf die Idee kommen sollte, gegenüber dem Finanzamt sein Konto zu deklarieren, um die von seinen Sparbuchzinsen abgezogene Quellensteuer zurückzuerhalten, wird er vermutlich dafür mit der Veranlagung zur Vermögensteuer „belohnt“. Der Vermögensteuersatz von einem Prozent schaut harmlos aus, macht aber betragsmäßig, da er vom Sparguthaben und nicht bloß von den Zinsen berechnet wird, bis zu einem Zinssatz von fünf Prozent mehr aus als die Quellensteuer!

Anders gerechnet: Bei zum derzeitigen Eckzinssatz angelegten Sparguthaben entspricht die Vermagensieuer einer Quellensteuer von fast 40 Prozent!

Aber natürlich haben die Quellensteuer-Anhänger auch dafür — oder besser: dagegen — ihrer Meinung nach gute Argumente. Welcher „kleine Sparer“ würde denn den Freibetrag von 250.000 Schilling, bis zu dem für Sparguthaben keine Vermögensteuer zu zahlen ist, überschreiten? Die 250.000 Schilling wirken aber sofort weit weniger „großkopfert“, wenn man dazusagt, daß darauf nicht nur Sparguthaben, sondern auch sämtliche Wertpapiere, vor allem aber auch Ansprüche aus Lebensversicherungen angerechnet werden!

Wenn jemand die jetzt von der Regierung so vehement propagierte Eigenvorsorge für den Lebensabend ernst nimmt, wird er wohl erheblich über die 250.000-Schil-ling-Grenze rutschen.

Das zweite Argument: Auch die Yermögensteuer sei ja eine jetzt schon geltende Steuer, die aber wegen der Anonymität ebenfalls hinterzogen würde.

Stimmt! Aber in der Praxis liefe es darauf hinaus, daß wiederum nur die Sparer die Steuerpflicht zu erfüllen hätten; nicht aber jene, die ihr Geld für dem Fiskus sich weiterhin entziehende Vermögen wie etwa Luxusgegenstände ausgeben: Die letzte veröffentlichte Vermögensteuerstatistik (1983) weist insgesamt bloß 145.000 Vermögensteuerpflichtige aus, von denen wiederum nur 80.000 für ihr „sonstiges Vermögen“ veranlagt werden.

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