6900952-1980_26_27.jpg
Digital In Arbeit

Sparbuchsteuer

Werbung
Werbung
Werbung

Herausragendstes Merkmal der Diskussion um die Besteuerung der Erträge von Sparguthaben ist die Ahnungslosigkeit derer, die sich in dieser Diskussion wichtig machen. Das beginnt schon beim Begriff „Quellensteuer”, den die meisten, voran der Bundeskanzler, ganz offensichtlich für den Namen einer Steuer auf die Zinsen der Spareinlagen halten.

In Wahrheit freilich ist „Quellensteuer” ein allgemeiner Begriff aus der Steuerlehre, mit dem jede Steuer bezeichnet wird, die gleich beim Entstehen eines Steuertatbestandes (also etwa eines Einkommens) „an der Quelle” abgezogen wird.

Und ganz sicher wäre eine Quellensteuer von den Zinserträgen der Sparkonten nicht grundsätzlich eine zusätzliche Steuer, sondern nur eine steuertechnische Vorkehrung, die die Umgehung bestehender Steuervorschriften verhindern soll.

Denn selbstverständlich sind auch schon derzeit die Erträge von Sparguthaben einkommensteuerpflichtig, nur wird halt derzeit unter dem Schutz des Bankgeheimnisses gelegentlich darauf „vergessen”, diese Erträge beim Finanzamt anzugeben (Zinsen von Spareinlagen sind überdies bis zu 7000 S pro Jahr legalerweise steuerfrei).

Freilich fallen nicht alle Zinsen bei der Einkommensteuer unter den Tisch. Erstens gibt es auch ehrliche (oder ängstliche?) Steuerzahler, und zweitens unterhalten auch große Unternehmer Einlagenkonten, die sich schon von der Größenordnung her nicht verheimlichen lassen:

Um eine nicht deklarierte Einlage von 500 Millionen zu tätigen, muß man die 500 Millionen ja vorher schwarz verdient haben - wer kann das schon? Gehen die Zinserträge aber ordnungsgemäß in die Bilanz ein, werden sie selbstverständlich auch derzeit schon versteuert.

Die Erfassung der Zinserträge der Sparguthaben mit einer Quellensteuer würde dem Finanzminister daher nur die Differenz zwischen schon und noch nicht deklarierten Zinserträgen bringen.

Wieviele Millionen Schilling daraus zur Budgetsanierung flüssig gemacht werden könnten, ist auch nicht annähernd abzuschätzen. Abzuschätzen ist freilich, daß der Ertrag einer derartigen Steuer nicht den Schaden rechtfertigen würde, den das vielgerühmte österreichische Wirtschaftsklima damit erlitte.

Sie würde vermutlich nicht nur eine Kapitalflucht ins Ausland einleiten, sondern auch jene verunsichern, die die Steuer selbst gar nicht unmittelbar zu spüren bekämen entweder weil sie ohnehin ihre Zinserträge beim Finanzamt angeben, oder weil sie unter die Freigrenze fallen. Folgt als nächster Schritt etwa die Aufhebung der Anonymität?

Wirtschafts-, aber insbesondere Finanzpolitik ist - nachzulesen bei Günter Schmölders -weniger eine Frage der Moral als der Psychologie. Ob einem das paßt oder nicht.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung