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Nachhilfe aus dem Koffer

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Das Schreiben vom 7. Dezember 1987 trägt die Unterschrift der ehemaligen Familienministerin und nunmehrigen SPÖ-Abgeordneten zum Nationalrat Elfriede. Karl, in dem festgestellt wird, „daß man zweifelsfrei unter einer werdenden Mutter eine schwangere Frau und unter einem werdenden Kind das von ihr erwartete Kind, und zwar vom Beginn der Schwangerschaft an, versteht. Das im Jugendwohlfahrtsgesetz enthaltene Beratungs- und Betreuungsgebot bezieht sich daher auf alle schwangeren Frauen, die es in Anspruch nehmen wollen, und zwar zu jeder Zeit der Schwangerschaft.“

In hohem Maße geht damit die Vorvorgängerin mit jenen Überlegungen konform, die die nunmehrige Ressortchefin Marilies Flemming in einem FURCHE-Interview dazu dargelegt hat (Nummer 51/52/1987).

Zu jeder Zeit der Schwangerschaft, also vom Beginn an. Oder doch nicht?

Nicht von ungefähr hat SPÖ-Familiensprecherin Ga-brielle Traxler in einer Replik auf Flemming einen Zeitpunkt „zwischen dem ersten und dem dritten Schwangerschaftsmonat“ angesprochen.

Sicherlich unbeabsichtigt in diesem Zusammenhang war aber wohl ihre Forderung „nach raschestmögli-cher Auslieferung des Medienkoffers .Sexualerziehung'“, der über den Beginn der Schwangerschaft - auch bei unterschiedlicher Beurteilung - nur eine Woche strittig läßt: „Entweder ab der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle oder ab Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut“, wobei an anderer Stelle klargestellt wird, daß menschliches Leben mit der „Vereinigung von Ei-und Samenzelle“ entsteht. Und das sind immerhin Darstellungen aus der Feder des Wiener Gynäkologen Adolf Beck, der das uneingeschränkte Vertrauen der Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal genießt.

Womit sich der für Schulen gedachte Medienkoffer in diesem Fall hervorragend zur Unterrichtung von Politikern eignet.

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