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Währungsreform

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Als die junge Zweite Republik 1945 daranging, ihre Wirtschaft wiederaufzubauen, da waren mehr als sieben Milliarden Reichsmark im Umlauf, denen jede Deckung fehlte. Und die Alliierten fügten noch eine Milliarde ,MUitärschilling“ dazu, die von den Österreichern anerkannt — und gedeckt — werden mußte.

Erster Schritt zum Aufräumen war das Schillinggesetz am 30. November 1945, durch das der Schilling wiedereingeführt wurde — im Verhältnis eins zu eins zur Reichsmark, zehn zu eins zum Dollar. 60 Prozent der Bank- und Sparkonten wurden gesperrt, der Notenumlauf um fünf Milliarden vermindert.

Zwar gab es ab März 1946 wieder österreichische Münzen — aber der Schwarzmarktindex lag bei 4000, vierzigfach über den legalen Preisen der Waren.

Die Währungsreform sollte die Voraussetzung für die Sanierung bilden. Am 19. November 1947—vor 40 Jahren— wurde sie verlautbart: Abwertung eins zu drei. Es bedurfte noch der „paktierten Inflation“ der fünf Lohn-und Preisabkommen, bis Reinhard Karnitz 1953 dann die echte Sanierung der Währung einleiten konnte.

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