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Der erste Landtag

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Am 13. Oktober wählen die Wiener ihren Landtag neu - und kaum ein Wähler wird sich bewußt sein, daß es ziemlich genau 600 Jahre her ist, seit zum ersten Mal eine ständische Vertretung in den östlichen Ländern der Habsburger zusammengetreten ist.

Fallweise waren schon vorher Repräsentanten jener gesellschaftlichen Gruppen, die die wirtschaftlichen Kräfte des Landes darstellten, zusammengerufen worden, um den Geldforderungen der Landesherren nachzukommen oder auch um dynastische Verträge zu bestätigen. Prälaten, Adel, geteilt in Ritter und Herren -und die Bürger der Städte und Märkte bezeichneten sich als „Landschaft", als Korporation, deren Bechte und Pflichten durch Gewohnheitsrecht bestimmt waren.

1396 nach dem Tod Herzog Albrechts III. teilten dessen Söhne und Neffen das bisher gemeinsam verwaltete Besitztum untereinander auf. 1 )er „Wiener Vertrag" vergab Österreich unter der und ob der Enns an Albrecht IV., „Innerösterreich" - Tirol und die Vorlande im Westen - an Leopold.

Zu dieser Zeit aber drängten die Os-manen bereits über den Balkan nach Norden und Westen vor. Am 25. September 1396 - vor 600 Jahren — vernichtete ein türkisches Heer unter Ba-jezid I. bei Nikopolis, dem heutigen Nikopol an der Donau in Bulgarien, eine Armee von 10.000 Franzosen und 50.000 Ungarn und metzelte die Gefangenen nieder. Das dürfte der Anlaß gewesen sein, daß noch 1396 zum ersten Mal ein österreichischer Landtag formell einberufen wurde, um Maßnahmen gegen die Türkengefahr zu beraten, Hilfe, Rat und Beistand für den Landesherren zu beschließen.

Ab 1400 werden die Landtage zu einer ständigen Einrichtung. Den Vorsitz führt im Land unter der Enns der Landmarschall, in den anderen Ländern der Habsburger der Landeshauptmann. Die Beschlüsse müssen vom Landesherrn bestätigt werden. Aus der Zusammenarbeit mehrerer habsburgischer länder erwächst in weiterer Folge der Generallandtag.

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