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Nach Ansicht des Wiener Verfassungsexperten Heinz Mayer ist eine Volksbefragung zur Osterweiterung der EU, wie dies die FPÖ fordert, in Österreich verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Eine Volksbefragung könne sich nur auf ein Bundesgesetz beziehen. Die Erweiterung der EU sei jedoch nicht Gegenstand eines Bundesgesetzes. Wie Mayer auf Anfrage der APA am Montag weiters klarstellt, könnte es jedoch eine Volksabstimmung geben - und zwar zum Vertrag von Nizza nach dessen Beschluss im Nationalrat.

In der österreichischen Rechtsordnung sind zwei Formen des Referendums verankert: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Bisher gab es zwei Volksabstimmungen in Österreich: 1978 zu Zwentendorf und 1994 zum EU-Beitritt. Eine Volksbefragung auf Bundesebene wurde noch nie durchgeführt, obwohl dafür seit 1989 die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Auf Länderebene wurden bereits mehrere Volksbefragungen abgehalten.

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