Kindergärten:
VfGH-Urteil für Kreuze
Das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten und Klassenräumen ist eine der Auseindersetzungen um religiöse Symbole im öffentlichen Raum. Eine Beschwerde gegen das im niederösterreichischen Kindergartengesetz vorgesehene Anbringen von Kreuzen beim Verfassungsgerichtshof wurde von diesem 2011 abgewiesen.
Öffentliche Schulen:
Religionsunterricht
Alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften haben das Recht auf Religionsunterricht als Pflichtfach an öffentlichen Schulen. Der Staat sorgt für die Entlohnung der Religionslehrer. In den Schulen gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften werden die Lehrer von der öffentlichen Hand bezahlt, nicht jedoch der Sachaufwand.
Staatliche Universitäten:
Theologische Fakultäten
An den Universitäten Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck gibt es Katholisch-Theologische Fakultäten, in Wien eine Evangelisch-Theologische Fakultät. Bei der Besetzung katholischer Lehrstühle benötigen die Kandidaten ein kirchliches Nihil obstat, bei den evangelischen Professuren ist eine "Fühlungnahme“ mit der Kirchenleitung vorgesehen.
Religionsrecht:
Islamgesetz & Co
Zurzeit sind in Österreich 19 Kirchen und Religionsgemeinschaften anerkannt. Gesetzliche Regelungen umfassen u.a. das Konkordat mit dem Hl. Stuhl (1933), das Protestantengesetz (1961), das Orthodoxengesetz (1967), das Orientalengesetz (2003), das Israelitengesetz aus 2013. Die Novellierung des Islamgesetzes aus 1912 ist in Arbeit.