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Die Verfassung weist den Weg

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Die Öffentlichkeit wurde kürzlich durch Presse und Rundfunk von einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes unterrichtet, das sich mit dem Budgetrecht des Nationalrates befaßt. Man erfuhr, daß eine Reihe von Bestimmungen, die mit der Finanzgebarung der Republik, genauer des Bundes, zusammenhängen, vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Von sozialistischer Seite wurde dieses Erkenntnis als Beweis für die These angeführt, daß der Finanzminister bei der Durchführung des Bundesvoranschlages sich

außerhalb des Rahmens der Verfassung bewegt hätte. Der Bundesminister für Finanzen, Dr. Klaus, konnte allerdings auf seine Pflicht hinweisen, die Gesetze, solange sie in Geltung stehen, zu vollziehen. Er hätte daher gar keine andere Möglichkeit gehabt, als alle gesetzliche Bestimmungen betreffend die Führung des Bundeshaushalts so anzuwenden, wie sie vom Bundesgesetzgeber, das ist in diesem Falle der Nationalrat, und zwar dort durch die beiden Regierungsparteien gemeinsam, beschlossen worden waren.

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