7088926-1994_23_02.jpg
Digital In Arbeit

Verbesserungen für die Arbeitnehmer

Werbung
Werbung
Werbung

Die Übernahme der, Soziallstandards der EU bringt in einigen Bereichen Verbesserungen, zum Beispiel für die österreichischen Arbeitnehmer. Konkret sind das:

■ Arbeitnehmerschutz: Anpassungsbedarf besteht insbesondere bei der Verankerung der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (präventiv-medizinische Überwachung, in der EU sind beispielsweise vier Arbeitsstoffe mehr am Arbeitsplatz verboten als bei uns und so weiter).

■ Gleichbehandlung von Frauen und Männern: Die EU-Bestimmungen sind strenger als die österreichischen. Die EU garantiert den Frauen gleichberechtigten Zugang zu beruflicher Bildung und Karriere sowie gleiche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung. Das Ziel ist es, durch aktive Politik die Doppel- und Dreifachbelastung der Frauen aufzubrechen. Männer und Frauen sollen sich für die Familie gleich verantwortlich fühlen.

■ Regelung von Massenentlassungen: Arbeitgeber haben das Arbeitsamt schriftlich zu verständigen, wenn sie beabsichtigen, den Beschäftigtenstand um eine größere Anzahl innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen zu verringern.

■ Schutz von Arbeitnehmern bei Insolvenz;

■ Ansprüche bei Betriebsübergang;

■ Schriftlicher Nachweis von Arbeitsverträgen: Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer sofort nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aushändigen.

Quelle: Europa in Sicht.

Institut für Angewandte Forschung Klagenfurt, März 1994.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung