Die - zuletzt aus der ÖVP laut gewordene - Forderung nach einem
Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst berührt Grundrechte der Bürger.
Es geht um die Spannung zwischen einer "ausgrenzenden" und einer
"hereinnehmenden" religiösen Neutralität des Staates.
Österreich habe „Jehovas Zeugen“ jahrelang diskriminiert, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli. Bis Jänner muss das Kultusamt über ihre Einstufung als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft entscheiden.Seit vielen Jahren bemühen sich Jehovas Zeugen, in Österreich den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft zu erlangen. Bislang sind sie nur als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ (siehe Kasten) anerkannt. Am 31. Juli 2008 haben die Zeugen jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Bei Fragen des rituellen Schlachtens steht einerseits das Grundrecht auf Religionsfreiheit und andererseits der einem hohen Ethos verpflichtete Tierschutz im Mittelpunkt. Es ist daher auch das fundamentale Problem mitberührt, ethisch schwer zu bewältigende Fragestellungen juristisch-pragmatisch in den Griff zu bekommen.Religionsfreiheit versus...Das in Übereinstimmung mit mosaischen und islamischen Vorschriften durchgeführte rituelle Schlachten stellt eine Form der Religionsausübung dar und ist als solche vom Schutzbereich des Grundrechts auf Religionsfreiheit umfasst. Auszugehen ist
Kopftuch: Ja, aber. "Totalverschleierung": Nein. Eine Analyse des "Kopftuch-Streites" aus dem Blickwinkel der Religions-Juristin.Europaweit stellen sich zunehmend Fragen im Zusammenhang mit der Einordnung des Islam und seinen typischen Formen der Religionsausübung in die jeweilige Rechtsordnung. Neben dem "Kopftuch-Streit" sind vor allem das Schächten, Moscheenbau und Muezzinruf, der koedukative Schwimmunterricht sowie arbeitsrechtliche Fragen zu nennen. Dabei stellt die mangelnde Verfasstheit des Islam eine nicht unwesentliche Komponente dar. In diesem Kontext nimmt Österreich