Im Juli v. ., kurz bevor der Nationalrat auf Sommerurlaub ging, wurde noch eine Anzahl wichtiger Wirtschaftsgesetze beschlossen. Eines unter diesen war die seit langem erwartete Urheberrechtsgesetznovelle. Sie war wegen der im Jahre 1948 in Brüssel von den Vertretern aller Kulturländer beschlossenen Aenderung der Internationalen Berner Urheberrechtskonvention notwendig geworden. Oesterreich ist Mitglied dieser Konvention und hatte daher auch sein Urheberrechtsgesetz der geänderten Rechtslage anzupassen. Dies ist nun durch die erwähnte, im Juli v. J. im Parlament beratene
Man sagt, daß der Richterberuf zu den schönsten Berufen zählt, die der Staatsdienst zu vergeben hat. Er hat der Hüter der Freiheit and Diener der Gerechtigkeit zu sein. Dieser Aufgabe ehrenvoll gedient zu haben, machte den hohen Ruf des altösterreichischen Richterstandes und die gehütete Tradition seiner Nachfolger aus. Der Stolz auf diese Überlieferung kann nicht dazu verleiten, sich neuen Erfordernissen der Gegenwart zu verschließen. Jeder Kenner der Verhältnisse weiß es, daß die Rechtspflege in Österreich derzeit infolge des katastrophalen Richtermangels und aus einigen anderen
Es muß vorerst zugegeben werden, es hat keinen guten Klang, dieses Wort: Rationalisierung. Es erinnert so sehr an jene Zeit, da durch Einführung einer neuen Maschine in so manchem Betrieb hunderte Arbeiter brotlos wurden und auf diese Weise das Heer der Arbeitslosen neuerdings vergrößert worden war.Hier soll aber von einer anderen Art von Rationalisierung gesprodien werden, und zwar in der Gesetzgebung, einem Gebiete, auf dem eine solche Maßnahme nicht nur keine Nachteile, sondern lediglich Vorteile, und zwar für die Behörde, wie auch für die gesamte Öffentlichkeit bringen würde.Es
Wenn wir, die verflossenen sieben Jahre zurückblickend, uns fragen, was uns eigentlich von allem Ungemach, das wir zu erdulden hatten, am meisten drückte, so war es ebenso der Niedergang fast aller uns wesentlich erscheinenden kulturellen Werte, der Verlust der Freiheit wie der Verlust jeglicher Rechtssicherheit.Man ist leicht geneigt, heute in der Abschaffung der Konzentrationslager im alten Sinne, in dem Wegfall der Einrichtung der Gestapo, auch schon den Wiederaufbau und die Wiederkehr des alten Rechtszustandes zu sehen, ohne sich dabei so recht ins klare darüber zu kommen, worin