Wieder einmal ging eine Budgetberatung zu Ende. Man debattierte um viele Milliarden. Die Wünsche sprengten jeden Rahmen. Nur einem Wunsche scheint man heute wie gestern aus dem Wege zu gehen. Es ist nahezu ein Komplott des Schweigens über diese Sache gebreitet. Es ist, als ob es für die Politiker ein strenges Gebot gäbe: Du sollst dieses Problem nicht mit Namen nennen!Und doch handelt es sich um kein geringes Problem, es geht um eine der größten Aufgaben der Nachkriegszeit: um eine endlich brauchbare Lösung der Frage der Vergütung für die vielen Kriegssachgeschädigten.Der
Die öffentliche Meinung lebt sichtlich in der Überzeugung, daß für die Bombengeschädigten längst das menschenmögliche getan worden ist. Diese Meinung wird noch bestärkt durch die Hinweise der Politiker auf das Wohnhauswiederaufbaugesetz und die HaMsratdarlehen. Durch das Kriegsschadengesetz von 1958 sei noch ein übriges geschehen.Diese gesetzliche Hilfe kommt jedoch in der Praxis einer Enteignung des Nutzwertes auf 75 bis 100 Jahre gleich. Der überwiegende Teil der Hausbesitzer ergreift denn auch die Flucht vor dieser ..Hilfe“, indem sie den verbliebenen Rest, die Ruine,
An den zwei österreichischen Kriegsschadengesetzen hat niemand recht Freude: seine Schöpfer nicht, der kassaführende Staat nicht, und am allerwenigsten die Antragsteller, die sieh einem Wust komplizierter Amtsvorgänge gegenüber sehen und zum Teil, schon verzagt, die Segel gestrichen haben. Im folgenden versucht der Obmann des Bombengeschädigtenverbandes die Wurzel des Uebels aufzuzeigen und Vorschläge für eine gerechtere und großzügigere Liquidierung dieser schlimmsten aller Kriegserbschaften zu machen. „Die Furche“
Oesterreichs Volksvertretung stand angesichts der gewaltigen Zerstörungen durch Bomben und Kampfschäden im zweiten Weltkrieg vor der zwingenden Notwendigkeit, den Wiederaufbau als staatliches Problem anzusehen — und als solches zu lösen.Die Einstellung zu diesem Problem war verschieden. Auf der Linie des kommunistischen Denkens lag das .Bestreben, die Gelegenheit zu weiterer Kommunalisierung des Hausbesitzes auszunützen. Auf der Linie der Anerkennung des Privateigentums stand die Hilfe für die Verluste der betroffenen Hausbesitzer im Vordergrund. Das fiskalische Denken endlich war