Noch ehe der erste Student, der nach dem 1978 erlassenen Gesetz für das Jus-Studium zu studieren begonnen hat, promoviert, muß dieses Gesetz schon novelliert werden.
In den letzten vierzig Jahren sind in Europa viele Versuche unternommen worden, Alternativen zum Lohnarbeitsvertrag zu etablieren - mit unterschiedlichen Ergebnissen.
Seit etwa fünf-Jahren bilden die Universitäten Frankreichs, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland, aber auch Österreichs Herde der, Unruhe im Staat. Die Universität, um deren Krise es geht, erscheint uns zumeist als ein ganz selbstverständlicher Bestandteil einer Gesellschaft von gewissem Kulturniveau. Um so wichtiger ist es, darauf hinzuweisen, daß von einer Selbstverständlichkeit des Bestandes von Universitäten keine Rede sein kann. Es gibt eine große Zahl von Hochkulturen ohne Universitäten. Die Universität stellt nur eine ganz bestimmte Organisationsform der Erkenntnisgewinnung und Wissensvermittlung dar. Es bedarf bestimmter historischer Bedingungen und vor allem bestimmter wertender Entscheidungen, damit die Universität als Organisationsform von Erkenntnisgewinnung und Wissensvermittlung jene zentrale Bedeutung erlangen kann, die ihr heute auch vom Großteil der radikalen Kritiker und Reformer nicht bestritten wird. Wenngleich die österreichische Rektorenkonferenz auf die Idee verfallen ist, allen wissenschaftlichen Hochschulen des Landes den Titel „Universität' zu erteilen, so kann keineswegs jede Institution zur Vermittlung von besonders qualifiziertem Wissen als Universität etikettiert werden. Von Universität darf vielmehr nur gesprochen werden, wenn es um Universalität geht. Gleichviel, ob Erkenntnisgewinnung und Wissensvermittlung in Fakultäten oder in Abteilungen unternommen werden: Zur Idee der Universität gehört es, daß man das Fachwissen als Teil eines umfassenderen Erkennens hegreift. Universalität, Ganzheitsdenken und philosophischer Bezug erweisen die Universität als Produkt historischer Bedingungen und wertender Entscheidungen.
Der „Furche”, getreu ihrer Verpflichtung als Blatt des Dialoges, ist es eine besondere Freude, heute zum erstenmal auch den Ansichten eines Liberalen Raum zu geben. Der Autor, aus einer berühmten österreichischen Juristenfamilie stammend, als Professor an der juridischen Fakultät der Universität Salzburg tätig, hatte einst seine Habilitationsschrift „Locatio conductio” im Verlag Herold veröffentlicht.
Über Reform diskutiert man gemeiniglich dann, wenn sich in einem gesellschaftlichen Bereich Mißstände entwickelt haben, die beseitigt werden sollen. Zum aktuellen Tagesordnungspunkt nach Art der Verwaltungsreform oder der Kapitalmarktreform eignet sich die Hochschulreform aber schlecht. Bei ihr darf man nicht erwarten, die glückliche Erledigung eines „Pakets“ könne das Reformproblem einfach lösen. Es ist vielmehr ähnlich wie bei der Kirchenreform: Der Reform- versuch steht nicht zwischen zwei Phasen des Festen oder gar Starren, er trifft auf lebensvollen Wechsel und muß damit