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Kreuzfeuer an einer Nebenfront

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„Da wir nun Kritik an uns selber üben, möchte ich auch feststellen, daß manche unserer Reden mehr Propaganda als Information sind“ (Abg. Dr. Migsch).

Der erfahrene SPÖ-Parlamenta-rier Dr. Migsch muß gewußt haben, warum er diesen Satz in seine Rede anläßlich der ersten Lesung des Antrages der Abgeordneten Dr. Maleta, Uhlir, Dr. Van Tongel und Genossen betreffend das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates im Jahr 1961 aufgenommen hat. Die Debatte um einen Teil der Geschäftsordnungsreform 1961, nämlich die Fragestunde, geht leider manchmal oben zitierten Weg. Der Vorwurf, der von Dr. Heinz Fischer in seinem Beitrag zur Fragestunde am Schluß erhoben wird: „Die sachliche Diskussion über die Fragestunde steht also noch aus“, gilt auch in einigen Punkten für seine Ausführungen. Es trifft nicht den Kern des Problems, wenn man das Gutachten der sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Nr. 40 gegen den Präsidenten des Nationalrates ausspielt. Das SWA-Gutachten stellt eine umfangreiche Dokumentation über auch zum Teil von Dr. Fischer anerkannte Verstöße gegen die Geschäftsordnung im Bereich der Fragestunde zur Verfügung; die Geschäftsführung des Präsidenten des Hohen Hauses steht nicht nur unter der Verantwortung des Geschäftsordnungsgesetzes, sondern auch unter politischer Verantwortung. Es darf in diesem Zusammenhang ruhig festgestellt werden, daß nicht zuletzt durch die kluge Führung des Vorsitzes der reibungslose Übergang von einem Parlament der Koalition zu einem Parlament von Regierung und Opposition gelungen ist.

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